Gelten Zeitmietverträge in Studentenwohnheimen und wie ist es mit der Kündigungsfrist eines Zeitmietvertrags in Studentenwohnheimen.
"(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 556d bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht."
Wenn §575 nicht für Wohnheime gilt, ist ein Zeitmietvertrag dann rechtskräftig?