Sooo ... da hier ja einige hilfreiche Empfehlungen und Ratschläge kamen, möchte ich so fair sein und vom weiteren Verlauf berichten.
Zwischenzeitlich lies mich der Vermieter über seinen Anwalt schriftlich auffordern, die Wohnung im Rahmen der erfolgten fristlosen Kündigung zu beräumen. Zudem wurde an der Außenseite der Hauseingangstür ein Briefkasten für mich angebracht.
Wie empfohlen habe ich mir einen Beratungshilfeschein beim AG besorgt und mir einen Rechtsanwalt genommen. Dieser hat sodann den Vermieter schriftlich informiert, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist und ihn aufgefordert, mir ungehinderten Zutritt zu meiner Wohnung zu gewähren und mir alle Wohnungsschlüssel auszuhändigen, die er noch gegen meinen Willen in Besitz hatte. Zudem wurde er aufgefordert, die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Frist war 31.01.2012.
Im Gegenzug gelangte ich garnicht mehr in meine Wohnung ... ich stand vor verschlossener Haustür und der Vermieter öffnete mir diese auch nicht, als ich zu ihm nach hause fuhr und um Öffnung der Haustür bat. Daraufhin beantrage mein Rechtsanwalt beim AG eine Einstweilige Verfügung mit dem Ergebnis, dass für den 31.01.2012 Verhandlungstermin anberaumt wurde. Es handelte sich hierbei um einen Termin zur Güteverhandlung o.ä. bei dem der Richter deutlich machte, dass bei Nichteinigung Urteil ergehe.
Nun reichte die Gegenseite dem Gericht Schriftsätze nach aus denen hervorging, dass der Vermieter an der fristlosen Kündigung festhalte weil er mich dringend verdächtige, den Brand gelegt zu haben. Zudem sei ich Alkoholiker, der jeden Tag eine Flasche Schnaps trinken würde. Auf die Folgen einer derartigen falschen Verdächtigung hingewiesen wurde dann ausgehandelt.
Resultat: Ich bekomme eine Entschädigung ausgezahlt (dreitausend Euro) ... im Gegenzug suche ich mir eine neue Wohnung bis Ende April und mir muss bis dahin auch der Zugang zur Wohnung gewährt werden, da das Mietrechtsverhältnis bis 30.04.2012 fortbesteht. Wohnen will ich dort nun nämlich nicht mehr, da das angespannte Verhältnis immer wieder zu Reibereien führen würde.
Nun erfuhr ich allerdings, dass sich mein Vermieter zwei mal rechtswidrig Zutritt zu meiner Wohnung verschaffte. Ein mal war es der Ablesedienst für die Heizungen und ein mal die Versicherung bzw. deren Gutachter. In beiden Fällen öffnete der Vermieter meine Wohnung mit dem noch immer nicht herausgegebenen Schlüssel meine Wohnung und betrat diese mit weiteren fremden Personen gegen meinen Willen. Zwar behauptet er, ich hätte ihm dazu mündlich Erlaubnis erteilt. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr hatte ich ihn bereits vorher über meinen Anwalt zur Harausgabe aller bei ihm befindlichen Schlüssel zu meiner Wohnung schriftlich auffordern lassen, was ja einer angeblichen Erlaubnis zum Betreten der Wohnung wiederspricht.
Ich habe nun aufgrund dieser beiden Vorfälle Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Zudem bin ich am überlegen, ob ich eine weitere Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatte, da mich der Vermieter ja in einem an das Gericht gerichtetem Schreiben der Brandstiftung verdächtigte um seiner Kündigung Inhalt zu verleihen.
Achja ... der Briefkasten an der Außenseite der Haustür .... der lässt meine Post entweder aufweichen, da dort das Regenwasser reinläuft oder begrüßt mich immer wieder mal in geöffnetem Zustand und mit gähnender Leere. Keine Ahnung wer den ständig aufbricht ... ist er doch völlig instabil und für jeden Passanten frei zugänglich. Ein Postnachsendeauftrag hat wenig Sinn, da die meisten Behörden oder Ämter private Zustellunternehmen nutzen und ein Nachsendeauftrag nur bei Zustellungen durch die Deutsche Post gfreift.