Rechtsanwalts-Anderkonto gespert / gepfändet?

Irgendwie muss ich einen Magneten an der Hacke haben, der Probleme förmlich anzieht. Ich hatte hier vor einiger Zeit ein Problem geschildert in dem es um eine Mietangelegenheit ging. Im Ergebnis einer Güteverhandlung vor Gericht einigte ich mich mit meinem Vermieter darauf, dass ich meine Mietwohnung an ihn übergebe, er mir im Gegenzug 3000,- Euro für meine Aufwändungen wie Umzug und anderes zahlt. Der Vermieter zahlte dieses Geld auch vereinbarungsgemäß auf das Anderkonto meines Rechtsanwaltes.

Als ich das Geld für den Umzug benötigte und meinen Rechtsanwalt um Auszahlung bat, erzählte mir dieser zunächst, dass das Geld noch nicht eingegangen sei. Lange Laufzeiten seien bei Anderkonten normal. Als die Zeit dann zu lang wurde und ich immer wieder nachfragte (der Umzug steht nun unmittelbar bevor) erklärte mir mein Rechtsanwalt plötzlich, dass ihm das Finanzamt das Anderkonto aufgrund von Steuerschulden gesperrt hätte und er darüber momentan nicht verfügen könne. Nun platzt mein Umzug wahrscheinlich, da ich die Umzugskosten nicht tragen kann und ich laufe dem Geld hinterher.

Meine Frage: Wozu dient eigentlich ein Anderkonto eines Rechtsanwaltes und ist das überhaupt pfändbar? Kann es einfach so gesperrt werden, obwohl sich darauf ja ausschließlich Gelder befinden, zu dessen Weiterleitung an seine Mandanten der RA als eine Art Treuhänder ja prinzipile verpflichtet ist? Es ist doch nicht das Geld des RA sondern in dem Fall mein Geld. Es kann doch nicht sein dass ich für Schulden meines RA aufkommen muss. Oder könnte es sein, dass ich hier einer weiteren Lüge meines RA aufsitze und einer Unterschlagung / Veruntreuung gegenüber stehe?

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Hab die Antwort nun selbst finden können. Leider ist es wirklich so, dass auch Anwalts-Anderkonten dicht gemacht werden können, wenn ein Gläubiger eine Pfändung auslöst. Ich persönlich finde das zwar suspekt, weil es ein gewisses Rechtssicherheitsgefühl gefährdet (man muss ja als Mandant sicher sein können, dass eingeklagtes Geld dann auch wirklich beim Mandanten ankommt, wenn es auf das Anderkonto des Anwalt überwiesen wird), aber in D scheint eben alles möglich zu sein. Dass das möglich ist war selbst für die Geschäftskundenbetreuerin der Bank, bei der das gesperrte Anderkonto geführt wird, neu. Zwar wird das Geld nicht ausgekehrt aber das Konto ist erst mal dicht.

Was sagt mir das? Prüfe erst die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Anwaltes, bevor du dich von ihm vertreten lässt. Nicht dass dein Geld zur Schuldtilgung privater Schulden des Anwaltes verwendet wird. Der Sinn eines Anderkontos oder eines Treuhandkontos ist damit in meinen Augen völlig zerstört.

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Probleme mit Vermieter nach Kellerbrand

Ich bin Mieter eines Mehrfamilienhauses in Leipzig. Anfang November dieses Jahres kam es in der Kellerbox eines anderen Mieters des selben Hauses zu einem Brand, der die elektrischen Leitungen im Keller beschädigte. Das hatte zur Folge, dass die Wohnungen aller Mieter im Haus keinen Strom mehr haben und auch die Gasheizung im Keller aufgrund fehlenden Stromes nicht betrieben werden kann. Aus diesem Grund mussten sich zunächst alle Hausbewohner um eine Notunterkunft kümmern - ich selbst bin vorübergehend bei Bekannten untergekommen, bei denen ich pro Tag 15 Euro für ein separates Zimmer und Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer und Bad zahle.

Zwei Wochen nach dem Brand teilte mir mein Vermieter mit, dass es sich bei den Schäden im Keller um "größere" schäden handele, deren Reparatur einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen würde. Daher zahlte er mir die bereits überwiesene Miete für den Monat November (300 Euro) zurück, damit ich meine Unterkunftskosten bei meinen Bekannten abdecken kann und bat mich (und alle anderen Hausbewohner), dass wir uns um neue Wohnungen kümmern sollen. Der Vermieter ist nur ein "kleiner" Vermieter mit drei Mehrfamilienhäusern im Bestand.

Zeitgleich verriegelte er die Hauseingangstür von innen, sodass weder die Mieter an ihre Wohnungen noch die Post an die Briefkästen kommt. Jedes mal wenn ich in meine Wohnung will muss ich den Vermieter kontaktieren, damit er mir das Haus öffnet und er wartet dann bis ich es wieder verlasse um es danach wieder zu verrammeln. An der Hauseingangtür brachte er ein Schild an auf welchem er die Post auffordert, die Post für alle Hausbewohner an seine eigene Adresse (eine Nebenstraße um die Ecke) zustellt.

Ich habe ihn aufgefordert das zu unterlassen, da die Post nicht berechtigt ist, meine Briefe an Fremde zuzustellen und die Briefe daher zurückgehen würden. Dennoch händigte er mir gestern, am 11.12.2011 zwei Briefe aus, die ihm am 28.11.2011 zugestellt wurden.

Ich möchte, dass meine Post an meine Adresse - also in meinen Briefkasten - zugestellt wird und dass ich ungehindeten Zugang zu meiner Wohnung habe, wann immer ich das wünsche ... ohne erst den Vermieter zu kontaktieren und ewig warten zu müssen, bis der mal auftaucht. Oftmals ist er garnicht erreichbar und mir wird dann der Zugang automatisch völlig verwehrt. Und ich möchte, dass der Vermieter den Schaden im Keller (der vermutlich längst von der Versicherung reguliert wurde) durch eine Elektrikerfirma beheben lässt, womit alle Wohnungen wieder bewohnbar wären. Ich möchte mir keine neue Wohnung suchen sondern meine Wohnung nutzen.

Was kann ich tun, um ihn zu zwingen, das wir Mieter das Haus ungehindert betreten können? Was kann ich tun, dass der Vermieter nicht über meine Post verfügt? Und was kann ich tun ihn zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit zu bewegen / zu zwingen? Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen oder eine Idee?

LG Rockylinie

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Sooo ... da hier ja einige hilfreiche Empfehlungen und Ratschläge kamen, möchte ich so fair sein und vom weiteren Verlauf berichten.

Zwischenzeitlich lies mich der Vermieter über seinen Anwalt schriftlich auffordern, die Wohnung im Rahmen der erfolgten fristlosen Kündigung zu beräumen. Zudem wurde an der Außenseite der Hauseingangstür ein Briefkasten für mich angebracht.

Wie empfohlen habe ich mir einen Beratungshilfeschein beim AG besorgt und mir einen Rechtsanwalt genommen. Dieser hat sodann den Vermieter schriftlich informiert, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist und ihn aufgefordert, mir ungehinderten Zutritt zu meiner Wohnung zu gewähren und mir alle Wohnungsschlüssel auszuhändigen, die er noch gegen meinen Willen in Besitz hatte. Zudem wurde er aufgefordert, die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Frist war 31.01.2012.

Im Gegenzug gelangte ich garnicht mehr in meine Wohnung ... ich stand vor verschlossener Haustür und der Vermieter öffnete mir diese auch nicht, als ich zu ihm nach hause fuhr und um Öffnung der Haustür bat. Daraufhin beantrage mein Rechtsanwalt beim AG eine Einstweilige Verfügung mit dem Ergebnis, dass für den 31.01.2012 Verhandlungstermin anberaumt wurde. Es handelte sich hierbei um einen Termin zur Güteverhandlung o.ä. bei dem der Richter deutlich machte, dass bei Nichteinigung Urteil ergehe.

Nun reichte die Gegenseite dem Gericht Schriftsätze nach aus denen hervorging, dass der Vermieter an der fristlosen Kündigung festhalte weil er mich dringend verdächtige, den Brand gelegt zu haben. Zudem sei ich Alkoholiker, der jeden Tag eine Flasche Schnaps trinken würde. Auf die Folgen einer derartigen falschen Verdächtigung hingewiesen wurde dann ausgehandelt.

Resultat: Ich bekomme eine Entschädigung ausgezahlt (dreitausend Euro) ... im Gegenzug suche ich mir eine neue Wohnung bis Ende April und mir muss bis dahin auch der Zugang zur Wohnung gewährt werden, da das Mietrechtsverhältnis bis 30.04.2012 fortbesteht. Wohnen will ich dort nun nämlich nicht mehr, da das angespannte Verhältnis immer wieder zu Reibereien führen würde.

Nun erfuhr ich allerdings, dass sich mein Vermieter zwei mal rechtswidrig Zutritt zu meiner Wohnung verschaffte. Ein mal war es der Ablesedienst für die Heizungen und ein mal die Versicherung bzw. deren Gutachter. In beiden Fällen öffnete der Vermieter meine Wohnung mit dem noch immer nicht herausgegebenen Schlüssel meine Wohnung und betrat diese mit weiteren fremden Personen gegen meinen Willen. Zwar behauptet er, ich hätte ihm dazu mündlich Erlaubnis erteilt. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr hatte ich ihn bereits vorher über meinen Anwalt zur Harausgabe aller bei ihm befindlichen Schlüssel zu meiner Wohnung schriftlich auffordern lassen, was ja einer angeblichen Erlaubnis zum Betreten der Wohnung wiederspricht.

Ich habe nun aufgrund dieser beiden Vorfälle Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Zudem bin ich am überlegen, ob ich eine weitere Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatte, da mich der Vermieter ja in einem an das Gericht gerichtetem Schreiben der Brandstiftung verdächtigte um seiner Kündigung Inhalt zu verleihen.

Achja ... der Briefkasten an der Außenseite der Haustür .... der lässt meine Post entweder aufweichen, da dort das Regenwasser reinläuft oder begrüßt mich immer wieder mal in geöffnetem Zustand und mit gähnender Leere. Keine Ahnung wer den ständig aufbricht ... ist er doch völlig instabil und für jeden Passanten frei zugänglich. Ein Postnachsendeauftrag hat wenig Sinn, da die meisten Behörden oder Ämter private Zustellunternehmen nutzen und ein Nachsendeauftrag nur bei Zustellungen durch die Deutsche Post gfreift.

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@maier4:

Auch wenn du deine Meinung hierzu zwei mal postest, wird sie nichts daran ändern, dass dies doch längst bekannt ist *zwinker. Es hat auch seine Gründe, warum dieser Namenswechsel und diese internen personellen Wechsel stattfanden. An den Folgen des Ausganges o.g. Verfahrens wird das für eben diese jedoch nichts ändern können. Denn nun kommen Dinge wie falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage und Betrug ins inszenierte Spiel ... und auf der Beweisgrundlage eines rechtskräftigen Urteiles ist das nicht so einfach vom Tisch zu wischen.

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So ... die Verhandlung am Landgericht ist vorbei und ich kann euch vermelden, dass ich einen klaren Freispruch erhalten habe.

Das Auftreten der Geschäfstfühererin der ehemaligen Team-Freizeit-Seite vor Gericht war unverschämt und arrogant ... aber Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Es konnte nachgewiesen werden, dass diese Truppe ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehrwohl sporatisch und ohne zusätzliche Informationen änderte, obwohl dies immer bestritten wurde. Und es konnte erkannt werden, dass die zumindest damaligen Abschlüsse gegen das Fernabsatzgesetz verstießen und somit rechtsunwirksam sind.

Wenn ich hier Beiträge wie die von Nobby35 lese, so bin ich mir mehr als nur sicher, dass dies Antworten des Anbieters sind, der sich hier hinter Pseudonymen verbirgt.

Und nun gehts sowohl Straf- als auch Zivilrechtlich weiter ... diesmal allerdings umgekehrt, also gegen diese netten Service-Anbieter und Anzeigeerstatter. Und auch meinem Vorredner maier4 sei versichert: Von guten Beziehungen war bei der Verhandlung am Leipziger Landgericht rein garnichts zu vernehmen. Und mit einem halbwegs themenbewanderten Anwalt kommt man offensichtlich doch ein ganzes Stück weiter.

LG Rockylinie

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Da habt ihr alle ja noch Glück in eurem Pech!

Ich hatte mich im Januar 2007 bei Team Freizeit (jetzt Adultisland) angemeldet ... und zwar im Rahmen einer Werbeaktion. Damals wurde ein Testabbo für eine Woche (genau weiss ich es nicht mehr) angeboten, welches dann in ein festes Abbo übergeht wenn es nicht gekündigt wird. Ich hatte damals versucht zu kündigen, erhielt aber immer wieder eine RückMail mit komischen Zeichen. Irgendwann gab ichs auf.

Später dann kamen Zahlungsaufforderungen und als die nicht durch kamen bakam ich ne Anzeige wegen Betruges. Ende vergangenen Jahres war dann Verhandlung am AG Leipzig - als Strafsache. Und trotz der Darstellung meines Anwaltes, dass dieser Vertrag aufgrund einiger Verstöße gegen das Fernabsatzgesetz u.a. als garnicht erst zustande gekommen zu betrachten ist, wurde ich verurteilt. Natürlich haben wir Berufung eingelegt ... jetzt im Juni gehts vor das Landgericht. Ich werde euch auf dem laufenden halten. Zwei Fragen hätte ich aber: 1. Hatte jemand von euch bei Team Freizeit / AdultIsland auch mal etwas von einem Testzugang / Testabbo für 5 oder 7 Tage für nur einen oder 7 Euro gelesen oder es sogar in Anspruch genommen? Die bestreiten nämlich, sowas je angeboten zu haben.

2. Hat von euch auch jemand zu kündigen versucht und nur RückEmails mit komischen Zeichen erhalten? Bei wem liefen seine Kündigungsversuche ebenfalls ins Leere???? Bitte helft mir!

LG Rocky

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