Xbox 720

Im Prinzip solltest du darauf achten welche Exklusivtitel dir mehr zusagen. Ich kenn mich bei der PS jetzt nicht aus, aber wenn du z.B Halo zocken möchtest solltest du dir die Xbox 720 holen und wenn du einen bestimmten Exklusivtitel für die PS4 haben willst natürlich diese Konsole.

Frohes Schaffen.

Grüße Robsen

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Dort anrufen und erkundigen. Kommunikation hilft immer.;)

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Chronologisch gesehen ist die Antwort von "halofan" korrekt, aber logischerweise sollte man das Cole Protokoll, dann Erstkontakt und dann Schlacht um Reach lesen.

Primodium (2. Teil der Blutsvätersaga) und Glasslands fehlt in "halofans" Beschreibung. Ohne zu viel verraten zu wollen, lies die Blutsvätersaga zum Schluss und Glasslands direkt nach Geister von Onyx.

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Sollte eigentlich funktionieren, selber schon bei den unterschiedlichsten Spielen(Halo-Remake, COD MW 3) gemacht.

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Artikel 15 – Grundsatz

Jede Person, die die dauerhafte Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt, die nicht an den Wohnsitz geknüpft ist, ist als Spieler für die Verbandsmannschaft des betreffenden Landes spielberechtigt.

Ein Spieler, der von einem Verband in einem Länderspiel im Rahmen eines offiziellen Wettbewerbs irgendeiner Kategorie und irgendeiner Fussballart eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz), kann unter Vorbehalt der Ausnahmeregelungen gemäss nachfolgendem Art. 18 nicht mehr in einem Länderspiel für eine Verbandsmannschaft eines anderen Verbands eingesetzt werden .

Artikel 18 – Wechsel des Verbands

Besitzt ein Spieler mehrere Staatsbürgerschaften, erhält ein Spieler eine andere Staatsbürgerschaft oder ist er aufgrund seiner Staatsbürgerschaft für mehrere Verbände spielberechtigt, so steht diesem bis zur Vollendung des 21 Altersjahres unter den Voraussetzungen gemäss lit. a und b nachfolgend das einmalige Recht zu, die Spielberechtigung für Länderspiele eines anderen Verbands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, zu erlangen .

a) Das Wechselrecht kann nur beansprucht werden, wenn der Spieler von seinem heutigen Verband noch in keinem A-Länderspiel eines offiziellen Wettbewerbs eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz) und er zum Zeitpunkt des ersten Voll- oder Teileinsatzes in einem Länderspiel in einem offiziellen Wettbewerb seines bisherigen Verbands bereits im Besitz der Staatsbürgerschaft des Verbands war, für dessen Verbandsmannschaft er die Spielberechtigung erlangen will.

b) Ein Spieler, der den Verband wechselt, darf für seinen neuen Verband nicht in einem Wettbewerb eingesetzt werden, in dem er bereits für seinen ehemaligen Verband gespielt hat.

Ein Spieler, der die Staatsbürgerschaft des Landes, für dessen Verband er in einem Länderspiel gemäss Art. 15 Abs. 2 eingesetzt wurde, durch Beschluss einer zuständigen staatlichen Behörde definitiv und ohne oder gegen seinen Willen verliert, hat das Recht, die Spielberechtigung für Länderspiele eines anderen Verbands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt oder erhalten hat, zu erlangen .

(aus der Mitteilung an alle FIFA-Mitglieder vom 18. Juni 2008)

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Ja es wird eins geben

Schon seit einer Weile kursieren Gerüchte über eine Neuauflage von Halo Combat Evolved im Internet umher. Joystiq.com bestätigte das alles nun. So wissen sie aus geheimer Quelle, dass der Titel schon am 15 November 2011 erhältlich seien soll. Weiterhin basiert das Remake nicht, wie zuvor angenommen, auf der Halo: Reach Engine. Ausserdem soll sich die Neuauflage so gut steuern wie seine Vorgänger, 1080p, 3D und einen Co-op Modus enthalten. Das Entwicklerteam ist angeblich Saber Interactive, die unter anderem an Timeshift gearbeitet haben.

Die angeblichen Entwickler haben dazu noch keine Stellung genommen.

via gameswelt.de

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