Hallo Leute, ich habe die Antwort mittlerweile gelöst. Wen es interessier: Die Frage, ob es notwendig ist, die geplante Tätigkeit für und mit Kindern genehmigen zu lassen. Ich habe deshalb Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) aufgenommen und habe folgende Auskunft erhalten: Wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die eine Kinderbetreuung für wenige Stunden umfasst und die Kindergruppen immer wechseln, dann ist eine Genehmigung nicht erforderlich. Wenn Sie allerdings planen, ein Vertragsverhältnis mit den Eltern, einer Schule oder KITA einzugehen, das eine längerfristige Betreuung der Kinder beinhaltet, dann müssen Sie sich und Ihr Konzept beim Jugendamt vorstellen und prüfen lassen.
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Mhh, dass ist aber irgendwie immer das gleiche. Die einen geben eine Info hier, die anderen eine Info dort. Würde mich freuen, wenn gezielt darauf geantwortet werden könnte. Alles andere kann ich auch wie bereits von euch berichtet, im Netz nachlesen, als Informationsflut. Vielleicht konkretisiere ich das kurz. Gibt es etwas zu beachten, wenn ich explizit mit Kids arbeiten möchte??