Nein, im normalen Leben, im Beruf.
Antwort
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Ich habe mir die Anzeige aufgehoben und kann anhand des Einzelverbindungsnachweises belegen, dass ich bereits Kontakt mit dem Eigentümer hatte. Generell stellt sich mir nur die Frage, ob ich mit meiner Unterschrift unter dem Objekt-Nachweis einen Vertrag abgeschlossen habe. Wenn dem so ist, bin ich aber doch mit meinem Schreiben wieder zurückgetreten.