A (Mutter) und B (Vater) haben 2 Kinder, 2 und 4 Jahre alt, leben seit einem Jahr 250 km getrennt
A und B haben GSR, A hat ABR allein.
Kinder haben nach wie vor sehr engen Kontakt zum Vater, vor allem auch bei ihm zuhause
A heiratet (von heut auf morgen) C, einen Deutschen mit 2-Wohnsitz in europäisches Nicht-EU-Land.
Ohne B zu informieren meldet A die Kinder vom Kindergarten ab und reist mit ihnen zu C zu dessen 2-Wohnsitz.
Dort wollen sie auch wohnhaft bleiben, allerdings fehlt Unterschrift von B unter Reisepass-Anträge der Kinder.
A sperrt seit 2 Monaten Kontakt von B zu den Kindern und will dies tun solange B keine Unterschrift leistet.
Welche Möglichkeiten hat B die Kinder zurückzuholen und evtl. alleiniges ABR sowie ASR zu bekommen?
Hat sich A durch ihr Vorgehen strafbar gemacht?