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RoKePapa

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RoKePapa
06.09.2009, 09:53
Umzug in europäisches Nicht-EU-Land gegen den Willen des Vaters

A (Mutter) und B (Vater) haben 2 Kinder, 2 und 4 Jahre alt, leben seit einem Jahr 250 km getrennt A und B haben GSR, A hat ABR allein. Kinder haben nach wie vor sehr engen Kontakt zum Vater, vor allem auch bei ihm zuhause

A heiratet (von heut auf morgen) C, einen Deutschen mit 2-Wohnsitz in europäisches Nicht-EU-Land. Ohne B zu informieren meldet A die Kinder vom Kindergarten ab und reist mit ihnen zu C zu dessen 2-Wohnsitz. Dort wollen sie auch wohnhaft bleiben, allerdings fehlt Unterschrift von B unter Reisepass-Anträge der Kinder. A sperrt seit 2 Monaten Kontakt von B zu den Kindern und will dies tun solange B keine Unterschrift leistet.

Welche Möglichkeiten hat B die Kinder zurückzuholen und evtl. alleiniges ABR sowie ASR zu bekommen? Hat sich A durch ihr Vorgehen strafbar gemacht?

...zum Beitrag
Antwort
von RoKePapa
06.09.2009, 10:00

Sorry, dachte Abkürzungen seien bekannt.

GSR = gemeinsames Sorgerecht ASR = alleiniges Sorgerecht ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht

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