die antwort hast du selbst gegeben: selbst nachdenken! ;)

...zur Antwort

Erstens müsste die BHV zahlen, wüsste nicht, was dagegen spricht, sofern der Stapler auf dem Betriebsgelände fuhr und nicht auf ner öffentlichen Straße für die er nicht berechtigt war. Zweitens ist die Inanspruchnahme des MA persönlich nicht statthaft, es sei denn, es liegt mindestens grobe Fahrlässigkeit oder eher noch Vorsatz vor. Chefs sind auch nicht zwangsläufig schlauer als Ihre Aushilfskräfte.

...zur Antwort
  1. was ist die frage? was zum leben überbleibt?
  2. zu wenig angaben, um den anspruch auf hartz IV beurteilen zu können
  3. egal ob hartz oder nicht - es wird jedenfalls jeder cent angerechnet, viel gibts dann wahrscheinlich nicht mehr, denn es wird letztlich nur auf den anspruch aufgefüllt.
  4. wer der liebe wegen zusammenzieht ist füreinander verantwortlich, ob beim kleinen prinz oder bei der arge. that´s life.
...zur Antwort

Bei der polizeilichen Aufnahme wird der Unfallhergang festgehalten, alles weitere lässt sich durch Gutachter feststellen. Nach wie vor gilt: Wer auffährt hat (in aller Regel) schuld. Dass die Versicherungen die Regulierung ggf. über Teilungsabkommen regeln ist für den Geschädigten auch nicht weiter interessant. I. d. R. gibt es bei Auffahrunfällen wenig Probleme mit der Regulierung.

...zur Antwort

Rechtsschutzdeckung einholen und Vermieter zuleibe rücken. Und wenn´s hart auf hart kommt und man sich nicht mehr sicher fühlt, im Härtefall natürlich die Polizei rufen. Und wenn da nicht schnellstens was passiert, tatsächlich nach was neuem umsehen, bevor einem noch was passiert in dem Irrenladen. Ist schlimm, aber das Thema hatte ich Samstag noch mit einem Polizisten besprochen, der der Meinung war, leider habe man eben zu wenig Handhabe seitens der Polizei, im Zweifelsfalle wäre es leider wirklich besser, abzuhauen. Schlimm, aber so ist das in diesem großartigen Land.

...zur Antwort

Z. B. Telefonmarketing für Vertreter.

...zur Antwort

Es tut mir sehr leid, aber ich muss dazu wirklich mal meine Meinung sagen: Ich halte überhaupt nichts davon, Kindern möglichst früh einzutrichtern, dass sie krank und von Natur aus mit Problemen belastet wären. Ich habe Fälle gesehen, in denen die Kinder das angenommen und ausgebaut haben, sich aus Dingen ausgeklinkt haben, die sie teilweise bereits konnten und die Eltern das immer wieder damit gerechtfertigt haben, das Kind sei eben krank. Manch einer wäre ohne die Früherkennung besser dran gewesen.

...zur Antwort

Schlecht beschrieben. War der Akku denn auf den Bildern zu sehen? Ich würde sagen, wenn es (wie häufig der Fall) keine Leistungseinschränkung darstellt (weniger mAh etc.) dann ist dies keine berechtigte Forderung des Käufers. Zwar dein Fehler, aber faktisch kein nachweisbarer Nachteil.

...zur Antwort

Diese Nummern sind meist 4 bis 5mal untervermietet, der letztendliche Betreiber evtl. im Ausland und mit Sicherheit unter seiner Anschrift nicht aufzutreiben. Also, Sisyphus lässt grüßen.

...zur Antwort

Hauptsache polizeilich aufgenommen, hoffe ich. Und dann mit der Deckungszusage der Rechtsschutz zum Anwalt.

...zur Antwort