Hallo! Da ist ein Vergällungsmittel zum Einsatz gekommen, das heißt, es ist ein Mittel mit dem der Alkohol im Produkt entfernt wird. Wenn Alkohol in einem Produkt ist muß er versteuert werden. Da dies bei einem Haarpflegeprodukt nicht nötig ist wird er vergellt. Vom Ursprung her ist also Alkohol in dem Produkt,aber nicht mehr so viel, das er versteuert werden muß, da er mit einem anderen Mittel(Vergällungsmittel) bearbeitet wurde.

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