Antwort
Hallo vorrübergehnde Kennzeichen bekommst du beim Straßenverkehrsamt die sind 5 Tage gültig und du kannst auch ein Auto ohne Tüv damit bewegen.
Hier ein Text von unserem SVA:
Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.