Wenn in deinem Arbeitsvertrag ein Absatz darüber steht, dass du auf Abruf zwischen den Schichten sein sollst, dann darf er das. Nur dein ArbG kann sich nicht darauf verlassen, dass du die SMS wirklich lesen konntest. Es ist schließlich deine Freizeit. Wenn er dich nun angerufen hätte und du wärst dran gegangen (und ihr habt im Vertrag geregelt, dass du auf Anruf sein sollst), dann müsstest du hin. Du bist aber in deiner Freizeit nicht verpflichtet an dein Handy oder Telefon zu gehen, wenn dein Chef anruft oder schreibt.
Den geschickt versteckten Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Danach wirst du keine Chance mehr vor dem Arbeitsgericht haben. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist es auf jeden Fall nicht. Dass das Vertrauen zwischen dir und deinem ArbG "zerstört" ist, kann er als Grund nehmen, dir dadurch eine Abmahnung auszustellen. Mehr aber auch nicht. Grund für eine ordentliche Kündigung ist es aber nicht. Sobald du die Kündigung erhalten hast, den direkten Weg zum Arbeitsgericht nehmen und Feststellungsklage erheben. Das ist kostenlos. Falls du dir darin aber unsicher bist, zieh dir einen Fachanwalt zur Seite. Der Betriebsrat sollte deinerseits informiert werden. Sie werden dich unterstützen. Vielleicht solltest du dir durch die genannten Umstände überlegen, ob du dir eine andere Stelle suchst.
Als Arbeitszeit kann das nicht angerechnet werden, auch wenn es 2 h dauert dorthin zu kommen. Da es eine einberufene Dienstbesprechung ist, wo Anwesenheitspflicht besteht, kannst du nur Spesen bekommen, für die gesamte Zeit (Fahrtzeit + Zeit Dienstbesprechung).
Wenn die Schulung von deinem Chef angeordnet wurde, ist er dazu verpflichtet es zu gewährleisten, dass du sicher dorthin kommst genauso wie zurück. Da du kein eigenes Fahrzeug hast, muss dir entweder ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt werden oder ein Fahrzeug bereit gestellt werden (Taxi), welches auf Kosten des Unternehmens ist. Wenn der Chef meint, es sei dein Problem und dir die Möglichkeit nicht gibt, hast du das Recht die Schulung nicht anzutreten. Dies sollte aber alles mitgeteilt werden.
Es ist ein Vermittlungsvorschlag, den du auch ablehnen darfst. Erst ab dem Tage der Arbeitslosigkeit (01.12.14) bist du verpflichtet nachzuweisen, dass du dir Mühe machst eine neue Stelle zu finden. Daher reicht es auch aus, wenn du selbst min. 5 Bewerbungen im Monat vorlegen kannst. Die Vermittlungsvorschläge kannst du dann direkt vernichten. Bei mir war das der Fall vor einem Jahr nevor ich mein Studium angefangen habe. Wurde mir so mitgeteilt. Andernfalls einfach nachfragen, tut nicht weh.
Der Vetrag ist unbefristet. Wenn dies auch vorab im Gespräch so abgesprochen wurde und protokolliert oder bezeugt wurde, gilt dies, auch wenn es im Vertrag anders stehen sollte. Andernfalls einfach nachfragen. Das tut nicht weh. Wichtige Gründe sind zwar keine Auslegungssache, aber die Rechtsprechung begründet es unterschiedlich. Das Arbeitsgericht kann bei einer fristlosen Kündigung den Grund anders bewerten als das Bundesarbeitsgericht. Meist werden fristlose Kündigungen aber unwirksam ausgestellt.
Hallo, ich habe auch eine müdliche Prüfung zur Industriekauffrau absolvieren müssen.
Vorerst: Mach dir wirklich keinen Kopf darum. Es ist viel einfacher als man denkt. Wir haben in den Schule garnicht darüber gesprochen, aber unser Ausbilder hat uns da sehr unterstützt und uns jede Woche für ca. 1 h Zeit gegeben, die Präsi vorzuführen. So wird die Angst vor dem Vortragen geringer und man hat den Stoff danach automatisch schon komplett im Kopf.
Zum Aufbau kann ich dir nicht viel sagen, dass jedes Thema unterschiedlich ist. Anfangs ist es immer Standard, dass man das Unternehmen kurz und knapp vorstellt (Firma, Mitarbeiteranzahl, Standorte, Kernproduktion, etc.). Danach eine geschickte Einleitung zu deinem Thema finden. Ist das schwierigste dran, aber das schafft jeder ;-) Dann villt dein Thema recht gut ausschmücken anhand von Beispielen aus dem Betrieb und der Ausbildung und möglichst schön viel mit Arts und Clips arbeiten (wenn es eine PowerPoint-Präsi wird), das fängt immer die Prüfer. Bei mir war die Vorstellung ca. 13 Minuten. Danach haben mich 4 Prüfer ausgefragt, nur über das Thema oder allgemeines vom Betrieb (wenn es ein größerer Betrieb ist). Mein Thema war eins aus dem Kundenservice mit Monteuren... habe es nicht mehr genau im Kopf :-) wenn dein Thema auch teils mit Export zu tun hat, dann würde ich mir die Exportraten des Unternehmens anschauen, Exportkollegen zur Rate ziehen. Was auch immer gut ankommt, sind direkte Anschaubilder in der Präsi aus dem Unternehmen. Meist haben die Prüfer keine direkte Vorstellung von dem was man denen erzählt. Ein Handout deiner Präsi vorab den Prüfern überreichen kommt auch gut an. Wenn ihr mehrere aus dem Unternehmen seid, solltet ihr es vermeiden die Unternehmensvorstellung sowie das Deckblatt gleich haben. Kommt nicht gut an ;-) jeder sollte sein eigenes zusammenstellen oder wenigstens einige Teile der Vorstellung anders gestalten.
Das einfachste ist, wenn du dir einen Kollegen dazuziehst, der dir zur Seite steht und mit dir die Gliederung macht. Danach ist es sehr einfach das zu gestalten.
Hoffe konnte dir weiterhelfen :-)