Hat jemand den Tausch mitbekommen?

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Da fehlt noch ein Stück:

Es wird darauf hingewiesen, dass darauf hingewiesen wird, dass eine Abrechnung nach einem nur teilweise erfassten Verbrauch gemäß § 556a BGB nicht in Betracht kommt. Nur wenn der Verbrauch aller Nutzer erfasst wird, kann entsprechend nach Verbrauch umgelegt werden. Mangels einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung ist vorliegend nach dem gesetzlichen Maßstab der Wohnfläche abzurechnen, wobei das hintere Haus mit einzubeziehen ist. Hier wird davon ausgegangen, dass die diesbezügliche Wohnfläche von 100 m nicht in der Gesamtfläche von 457 m enthalten ist, so dass die Wasserkosten nach einer Gesamtfläche von 557 m umzulegen wären. Es besteht Gelegenheit zur abschließenjden Stellungnahme.

Ich habe nun mehrmals beim Rechtspfleger nachgefragt, was das bedeutet, aber der sagt nur, ich solle einfach abwarten.

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Hier ist sie

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Ich gebe dir mal einen Tip. Setzte die Sachen alle einzelnd rein. dadurch erziehlst du viel mehr.

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Nein mach das nicht

Wenn sie dich so bedrengt kann sie dich eigentlich auch nicht richtig lieben..

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  1. Der Kaiserschnitt wurde wahrscheinlich nach einem römischen Gesetz benannt, das "lex regia" oder "lex caesarea" (von lat. caedere= ausschneiden) hieß und verordnete, dass schwangeren Frauen, die vor der Geburt verstorben waren, das Kind aus dem Bauch geschnitten wurde. Dies diente nicht etwa zur Rettung des Kindes, sondern sollte eine getrennte Beerdigung von Mutter und Kind ermöglichen.

  2. Andere bringen den Kaiserschnitt mit dem römischen Kaiser Gaius Julius Caesar in Verbindung. Der kam nach Meinung des Schriftstellers Plinius auf diesem unnatürlichem Weg zur Welt und sei daher später zum Namensgeber des Kaiserschnitts geworden. Allerdings überlebte Caesars Mutter Aurelia die Geburt (sie starb erst 10 Jahre vor ihrem Sohn), was gegen Plinius' Theorie spricht,da die ersten Kaiserschnitte an lebenden Müttern viel später, wahrscheinlich im 15. und frühen 16. Jahrhundert durchgeführt wurden. Ein Schweinschneider aus dem schweizerischen Thurgau soll um das Jahr 1500 seine Frau mit Hilfe eines Kaiserschnitts entbunden haben. Der erste Kaiserschnitt in Deutschland wurde vermutlich um 1610 in Wittenberg durchgeführt.

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Dies ist keine Erpressung. Polizisten müssen ja bei einem Verstoß ein Bußgeld androhen. Sie haben nunmal diesen Job und sonst wäre ja alles eine Erpressung/Drohung!!!

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