Natürlich ist das rechtens! Warum solltet ihr denn durch diesen Unfall besser gestellt werden als vor dem Unfall? Warum sollte euch dadurch ein neuer Zaun zustehen? Laß ihn doch richten, dann kriegst auch Alles gezahlt!

Wenn der Zaun NEU war, gibts allerdings auch wieder einen Neuen!

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Nein, gibt es nicht. Nur die bekannten "Ordener"

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Nein!

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wenn nicht, musst du es parallel schalten. Also beide auf einen TEA-Anschluss

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da sieht es aber schlecht aus, auch mit Ende Oktober 09 sehe ich da noch schwarz! Was heißt aber über 1,5?

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das kann ich so nicht bestätigen! Ich habe einen Uraltvertrag mit 200 SMS (online) und der wird auch genau so bei jeder Verlängerung beibehalten! Ein Sonderkündigungsrecht hast du auch nur bei der Änderung und nicht wenn du meinst! Wenn nichts klappt, kündige einfach zum nächstmöglichen Termin, und du wirst sehen, dass du die SMS behalten kannst ;-)

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wenn das Netzwerk nur aus den beschriebenen 3 Geräten bestehen soll, brauchst du nur ein Netzwerkkabel, oder Funk (z.B. WLAN) :-) Den Drucker gibst du auf dem Notebook frei an dem er angeschlossen ist.

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innehalb von 10 Jahren könntest du als Pflichtteilberechtigte die Schenkung anfechten.

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10 Jahre, ist aber abgestuft §27 ErbStG!

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Na klar! Such dir einen Job, der deiner Meinung nach gut bezahlt ist und mach ein FH-Fernstudium!

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