Noch Anspruch auf Sozialleistung für diesen Zeitraum?

Ich habe vom 01.04.2012 bis 07.10.12 ALGII erhalten. Immer genau 856,60€. Der Übergang vom 01.03.12 ALGI zum 01.04.12 ALGII war reibungslos und zu erwähnen ist, dass bei ALGII die Leistung zum Ende des Monats schon als eine Art Vorschuss für den kommenden Monat überwiesen wird. Sprich bei ALGII bekommt man das Geld immer einen Monat im Voraus. Als der September also zu Ende war, habe ich zu unrecht noch Geld für den Oktober bekommen (was einem erst mal nicht wirklich auffällt, weil man denkt, dass das die Leistungen für den September ist, da sie ja am 29.09.12 auf dem Konto ist).

Ich muss nun Rückwirkend 856,60€ für den Monat Oktober an die Agentur für Arbeit zurück überweisen. Was ich auch tun werde.

Nur jetzt zu meiner Frage.

Ich wurde erst zum 08.10.12 in meinem neuen Job angestellt und war so offiziell noch vom 01. bis 08.10.12 ALG II berechtigt. Somit müsste die Rückzahlung für den Monat Oktober doch um diese Tage geschmälert werden? Ich wurde auch nur anteilmäßig bezahlt (Gehalt bei der neuen Stelle).

Oder muss ich den Vollen Betrag überweisen, weil ich bereits einen Job hatte für den "Monat" Oktober auch wenn ich nur ein anteilmäßiges Gehalt bezogen habe?

Nochmal die Fakten

Fortlaufend: 30.02.12 = 760€ ALGI 30.03.12= 760€ ALGI

30.04.12= 760€ ALGI 30.04.12= 856,60 ALGII

30.05.12= 856,60 ALGII 30.05.12= 856,60 ALGII 30:06.12= 856,60 ALGII 30.07.12= 856,60 ALGII 30.08.12= 856,60 ALGII 30.09.12= 856,60 ALGII 30.10.12= Gehalt neuer Arbeitgeber keine Leistungen von der ARGE

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Ein Fehler hat sich eingeschlichen. Am 30.05.12 habe ich nicht zweimal ALGII bezogen nur einmal. Lediglich im Monat April (04) wurde rückwirkend der Monat April ALGI ausgezahlt und wie oben erwähnt im Voraus ALGII für den Monat Mai.

Es geht wirklich nur darum, ob die 7 Tage noch angerechnet werden können oder nicht.

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