Ich denke, dass beide Antworten, die bereits gegeben wurden, im Kern richtig sind: hier liegt ein technischer Defekt am Gerät vor. Selbst wenn das Cassettendeck eine Geschwindigkeitskorrektur besitzt (was wichtig ist, wenn man Cassetten abspielen will, die auf anderen Recordern aufgenommen wurden) reicht diese Korrektur keinesfalls dafür aus, die Geschwindigkeit zu verdoppeln. Es kann also nur ein technischer Defekt sein. Sicher gibt es Freunde oder Bekannte, die ebenfalls noch über ein Cassettendeck verfügen. Einfach mal die Cassetten dort abspielen: wenn sie dort in normalem Tempo laufen, ist dies der Beweis dafür, dass Ihr Deck offensichtlich defekt ist. Ein Ersatz ist vermutlich über E-Bay leicht zu bekommen. Ich hatte vor zwei Jahren ein ähnliches Problem und konnte bei E-Bay ein (gebrauchtes) TEAC Doppel-Cassettendeck ersteigern (für unter € 10,00!!!), mit dem ich bis heute selig arbeiten kann.

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Genaugenommen gibt es keinen Unterschied: Musikmassenmedien sind halt Tonträger, auf denen Musik (massenhaft) verbreitet wird. Dies ist heute in erster Linie die CD, auch die DVD (insbesondere bei Musik-Film-Einspielungen), manchmal aber auch noch die gute, alte Langspielplatte (So die ein oder andere Firma stellt sie für besondere Freaks, die darauf schwören, die Platte sei klanglich besser als die CD, noch her!). Die MC (MusiCasette) dürfte dagegen heute keine Rolle mehr spielen, ebensowenig, wie bespielte Tonbänder. mfg Ricardojw

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Na klar geht das,

Du mußt Dir eine Möglichkeit schaffen, Deine Musikanlage mittels eines entsprechenden Kabels an den Audioeingang Deines Computers anzuschließen. Zum Aufnehmen brauchst Du ein passendes Programm (Super wäre Steinberg WaveLab - ist aber tierisch teuer). Es geht aber auch (nicht ganz so gut, aber geht) mit Freeware-Programmen wie z.B. Audacity (gibt es kostenlos als Download im Internet.) Dazu solltest Du noch ein Bearbeitungsprogramm haben (Ich habe da hervorragende Ergebnisse mit dem Programm Clean 5 - auch von Steinberg - erzielt). Das Programm wird meines Wissens nicht mehr vertrieben, sollte aber auf dem ein oder anderen Weg übers Internet noch zu haben sein. Bei richtiger Einstellung beseitigt das Programm die meisten Knacker und auch das unvermeidliche Grundrauschen, kann Bässe und Höhen anheben oder absenken u.v.a. mehr. Mit dem Aufnahme-Programm (z.B. Audacity) kannst Du den fertig bearbeiteten Track dann in einzelne Titel aufteilen, Ein- und Ausblenden machen, Pausen zwischen die einzelnen Tracks setzen und schließlich das Ganze auch noch auf CD brennen. Und wenn Du ganz perfekt sein willst, schaffst Du Dir ein Programm zur Hüllengestaltung an (ganz hervorragend immer noch "Der CD-Label-Profi 2001" von Sybex - wird auch nicht mehr hergestellt, ist im Netz aber immer noch zu finden - läuft allerdings nur noch unter WIN XP, nicht mehr unter Win7 oder Win 8). Ich arbeite mit den genannten Programmen (resp. auch mit deren Vorgängern) seit ca. 15 Jahren und habe beste Ergebnisse erzielt.

Ich hoffe, das hilft Dir! (Und das Ganze ist natürlich auch mit einiger Arbeit und Zeit verbunden)

mfg Ricardojw

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Grundsätzlich ist zu sagen, dass Musik, deren Komponist länger als 50 Jahre tot ist, GEMAfrei ist Lebt der Komponist noch, hat er Anspruch auf Tantiemen, die sich aus dem Erlös vom Verkauf der Musik ergibt (etwa als Platte, CD, DVD, Videoaufzeichnung, Rundfunk oder Fernsehsendung, durch den Verkauf der Noten oder auch einer Liveaufführung, z. B. im Konzert). Wird Musik von Komponisten, die noch leben oder noch keine 50 Jahre tot sind (im letzteren Fall überträgt sich der Tantiemen-Anspruch auf die Hinterbliebenen und Nachkommen) im Internet zum herunterladen angeboten, ist diese GEMA-pflichtig, d.h. ein Teil des Erlöses muß von demjenigen, der den Titel gegen Download-Gebühr anbietet, an die GEMA abgeführt werden. Die GEMA ist eine Gesellschaft, die diese Tantiemen einzieht und an die jeweiligen Komponist oder deren Hinterbliebene abführt. Noch komplizierter wird das Ganze, wenn die Musik auch Texte beinhaltet, z.B. Songs und Schlager, aber auch Oper und Operetten oder das Kunstlied. Texte nämlich sind erst nach 70 Jahren frei. Wenn also auf gewissen Plattformen im Internet Musik zum kostenpflichtigen Download angeboten wird und keine Lizenzen an die GEMA abgeführt werden, ensteht de Facto ein Strafbestand, der mit erheblichen Ge4ldbussen bestraft wird.

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