Leider kann ich das nicht bestätigen das Jugendamtsfehler ein gefundenes Fressen für die Presse ist. Hab da andere Erfahrungen gemacht. Wer näheres wissen möchte kann sich gern auf www.famhecht.npage.de informieren. Nun aber zur Frage. Der Schritt an die öffentlichkeit ist eine Möglichkeit nur sollte man dann damit rechnen das dass Jugendamt auf sturr schaltet. Ein Anwalt wäre eine Möglichkeit, nur Anwälte kostebn geld und wenn der Anwalt mehr aufwand hat als anfangs vielleicht angenommen, werden diese Kosten auch nicht von der Prozesskostenhilfe abgedeckt. Natürlich kann man auch eine Beschwerde an die Vorgesetzten schreiben. Am Sinnvollsten wäre da ein Schreiben gleich an den Land oder Stadtrat. Nur auch das wird nicht viel bringen. Bekanntlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Petition auf zu geben oder an eine Menschenrechtsorganisation zu wenden. Die Helfen dann mit Sicherheit weiter.
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Ins gefängnis muss niemand, ist ja keine Straftat vorgefallen. Nur muss ich den anderen zustimmen das die Polizei davon ersteinmal ausgeht das im Haushalt Deiner Freundin nicht stimmt wenn sie mit 12 Jahren von zu Hause abhaut. Das Jugendamt wird erstmal mit den Eltern Deiner Freundin Kontakt aufnehmen um heraus zu bekommen was da los ist. Anschließend werden sie wahrscheinlich auch noch mit Deiner Freundin reden wollen. Je nachdem zu welchem Ergebnis das Jugendamt anschließend kommt werden sie weitere Schritte einleiten.