Hallo, aus dem Text lese ich heraus, dass es eine Aufforderung bzw. Post zum Delikt Schwarzfahren gegeben hat. Diese Post wurde zugestellt und somit ist eine Verjährungsfrist nicht gegeben, da die Forderung frühzeitig bekannt gemacht worden ist. Egal wie viel Zeit dazwischen gelegen hat und wie oft versucht worden ist Mahn- oder ähnliche Post zuzustellen. jetzt haben sie Dich gefunden und klagen ein, was in der Zwischenzeit aufgelaufen ist. Ich bin kein Rechtler aber gehört habe ich schon von solchen Fällen. Mein Tipp ist, bei der DB anzurufen und den Sachverhalt nochmals darzulegen. Evt. wird hier ja noch kulanter Weise eine Einstellung oder auch nur eine Teilschuld eingesehen. Ansonsten hilft da nur noch ein Anwalt und das kann teurer werden , wenn nicht hier im Forum das Problem gelöst werden kann. Vielleicht habe ich Dir damit aber ein wenig helfen können. Viel Glück
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