Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit gefragt, wie es ist, wenn man in Deutschland Rechtswissenschaften studiert hat, man Anwalt geworden ist und man in einem anderen Land als Anwalt arbeitet.
Man hat in Deutschland studiert und die "vorherrschende Gesetze" sind die, die im BGB stehen. Die, die eben in Deutschland "aktuell" sind. Wenn aber zum Beispiel entschließt auszuwandern, wie zum Beispiel in die USA, die Niederlande, Australien, Japan, Südafrika, Italien etc. und man dort auch als Rechtsanwalt arbeiten will, muss man nicht die Gesetze kennen, die dort herrschen? Das wäre ja eigentlich eine ziemlich große Sache, nochmal das, was dort bevorzugt wird, zu wissen. Natürlich lernt man nicht alle Gesetze auswendig ;)
Ich meine, dass man jetzt nicht die Gesetze auswendig lernt, sondern wenn man vor Gericht steht, muss man doch wissen, ob dies oder das erlaubt oder nicht erlaubt ist. Das ist (so weit ich weiß) von Staat zu Staat unterschiedlich.
Tut mir leid, dass es eine ziemlich komische Frage ist, aber leider kenne ich mich in diesem Thema ziemlich schlecht aus und hoffe eben, dass ich besser aufgeklärt werde :)