Erhebung von Grunderwerbsteuer bei Pachtgarten?
Ich habe in einer Kleingartenanlage einen Pachtgarten als Pächter erworben. Die jährliche Pacht (Erhebung durch den Kleingartenverein) und die Erhebung des Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt) erscheinen mir logisch,zu deren Zahlg.ich verpflichtet und natürlich auch bereit bin. Jetzt erhielt ich von einer anderen Finanzamtstelle (anderen Ort) ein Schreiben,dass mich zur Zahlung einer einmaligen Grunderwerbsteuer auffordert und zwar 5% des Kaufpreises. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich um einen Pachtgarten in einer Kleingartenanlage,nicht um einen Eigentumsgarten!!! Desweiteren habe ich Rücksprache mit dem Gartenvorstand und dem Vorpächter genommen,KEINER wurde je zur Zahlung der Grunderwerbsteuer aufgefordert. Bei Nachfrage an entsprechender Stelle hieß es nur salopp,das wäre schon immer so,mit Berufung a.d.GrEStG 1983 § 1 Abs.1 & §2 Abs.2,sowie Abgabenordnung §§90 ,93 und 162.Das Kuriose ist,ich hatte schon einen Pachtgarten in der Anlage,der wegen Bauland weichen musste und nie erhielt ich wie andere Pächter eben auch nicht o.g.Schreiben. Wie ist hier die gesetzliche Grundlage,wer kennt sich aus???