Also, ich habe meinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt und gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragt, worauf ich Anspruch habe. Es fand eine Güteverhandlung statt, zu der ich ohne Anwalt erscheinen musste, weil mein Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht bearbeitet war. Das Ergebnis war, dass der Richter - der mit einer Person aus dem Kreis meines Arbeitgebers befreundet ist - mir zwei falsche Auskünfte erteilte, die dann zu einer für mich nachteiligen Vereinbarung führten, weil ich glaubte, zwei wichtige Punkte nicht mehr verhandeln zu können. Was nun? Ich habe zwar eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen können, aber der Richter besteht schon im voraus auf die Gültigkeit der Vereinbarung, die ich ohne seine falschen Rat gar nicht eingegangen wäre. Hätte ich einen Anwalt gehabt, wäre das wohl auch nicht passiert. Ein Anwalt hat sich schon selbst für befangen erklärt, als er begriff, was los ist. Ich habe jetzt einen zweiten Anwaltstermin, möchte aber gerne vorher wissen, worauf ich achten soll. Weiß jemand Rat?