f5 drücken
Ich mache mir fast täglich einen Merkzettel.
Über alles was ich an dem Tag erledigen will und werde, z.B. Einkaufsliste, Fahrrad repariern, Besucherliste und für den eigenen Wellness ...
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe lediglich nach einem Vofall ( der eine Vielzahl von Menschen betroffen hat ) eine Frage gestellt, die einer Klärung Bedarf, damit sich soetwas nicht noch einmal ereigent.
* wenn du eine kaution beim vermieter hinterlegt hast und du die im vollen umfang wiederhaben möchtest würde ich die wohnung neu streichen.
ehrlich gesagt finde ich, es zeugt von anstand, wenn ein mieter die wohnung ordungsgemäß hinterlässt und die neuen mieter gerne dort wohnen würden.
du ziehst doch auch nicht in einer neuen rumpelkammer ein oder doch ?
danke für die antwort und ein hinweiss dazu:
Strafprozeßordnung § 137(1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen