Hallo und danke für die Antwort. Ich habe mit ihr gesprochen und sie hatte ein Einsehen. Gruß

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Vorerst mein Beileid... Zu deiner Frage. Sofern keine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde die bei Tod eintritt und die den Nachlass in deinen Teilen antrittst, gilt das für die Guthaben ebenso wie für die offenen Rechnungen. Bei Erbe ist das so, ganz oder gar nicht.

vgl. auch http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130374.html

*du hättest das (gesamte) Erbe auch ablehnen können, natürlich hilft dir das jetzt nicht, aber vielleicht den einen oder anderen Lesen

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Hallo und Danke für Deine Antwort.

Der Master geht nur 2 Jahre, welche Art mich von meinem AG zu trennen wäre nun am schlausten? Ich gehe davon aus, dass ich nach dem Master eh gleich wieder arbeite, nur zur Sicherheit und vielleicht um etwas ausprobieren benötige ich den Anspruch für später.

wie verhält es sich im Studium, wenn ich etwas auf Honorarbasis verdienen sollte- oder auf 400€ Job Basis? Zählt das dann als letztes Gehalt?

Gruß!

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