Antwort
Wenn du in NRW lebst, bist du schulpflichtig bzw. Berufsschulpflichtig bis zu deinem 18. Lebensjahr.
10 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37,38 SchulG NRW)