Mein Vermieter ist einer der dreisesten Sorte. Für 2010 unterstellte er mir einen Wasserverbrauch von 130 Tausend Liter, wogegen ich Widerspruch eingelegt hatte. Wenn ich all die Tage abrechne, wo ich nicht in der Wohnung war, wären das im Durchschnitt nicht weniger als 400 Liter pro Tag. Da müsste ich aber jeden Tag mehrmals ne halbe Stunde duschen.
Das ist jetzt allerdings nicht Thema meines Anliegens.
Heute lag die KÜndigung in meinem Briefkasten. Die Frist ist zwar korrekt, es ist aber kein Grund angegeben. Wir sind zu 2 in der Wohnung und hatten den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. In der Kündigung bin aber nur ich genannt. Mein Mitbewohner hat letzte Woche selber gekündigt, darf er ihn dann in der KÜndigung weglassen, damit sie in diesem Punkt wirksam ist?
Zugestellt wurde die Kündigung per Einwurf, sein Zeuge war sein Sohn. Es ist das Datum vom 27. Mai drauf, aber erhalten habe ich ihn erst am 31, sofern das irgendeine Rolle spielt. Eine Widerspruchsbelehrung lag nicht bei, er schreibt lediglich:
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Sehr geehrter Hr. [Mustermann],
hiermit kündige ich Ihnen den Mietvertrag fristgerecht in Einhaltung der Gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächsten Termin. (31.08.2011)
Ich bedanke mich für die angenehme Mietzeit.
[Unterschrift Vermieter]
Zeuge der Zustellung per Einwurf in Ihren Briefkasten:
[Unterschrift seines Sohnes]
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Jetzt die Frage, darf der Vermieter sowas mit mir abziehen?
Ich wende mich auf jeden Fall an den Mieterschutz und das so schnell wie möglich. Vielleicht weiß aber einer von euch nen Rat, denn ich fühl mich etwas im Stich gelassen.
Welche Möglichkeiten zum Anfechten habe ich? Letzte Woche soll der Vermieter dem Mitbewohner angeblich mitgeteilt haben, dass ich gekündigt habe, was aber nicht der Fall war. Vielleicht hat der Vermieter aber auch gesagt, dass er meine Kündigung bei auf dem Schreibtisch liegen hat, im Sinne von "er kündigt mir". Dazu passt aber das Datum nicht zu dem Gespräch, das ich mit dem Mitbewohner führte.
Wie dem auch sei, ich habe deswegen grad sehr unruhige Minuten. Sollte ein Jurist diesen Beitrag lesen, möge er mir vielleicht einen sehr guten Tipp geben, wie ich gegen dieses miese Verhalten vorgehen kann.
Hier noch ein paar Fakten aufgelistet:
- weniger als 5 Jahre in der Wohnung (relevant für Kündigungsfrist, 3 Monate in diesem Fall)
- es liegt kein einziger Fall der Verletzung irgendwelcher Pflichten vor
- ein Kündigungsgrund wurde nicht genannt
- ich wurde als einziger angeschrieben, also ohne Mitbewohner
- Mitbewohner hat letzte Woche bereits selbst gekündigt
- ich wohne in einem Mehrfamilienhaus