Du kannst nur das Geld verlangen. Selbstverständlich nicht das neuere Modell. Da ist die Rechtslage sehr eindeutig.
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Was ich übrigens noch gefunden habe: Es ist wohl rechtlich umstritten, bis WANN der Vermieter seine Ansprüche geltend machen muss. Aber jedenfalls ist die höchste Frist, die Gerichte einräumen, sechs Monate (es gibt auch welche die sagen innerhalb von 2 bzw. 3 Monaten, aber dass ist für mich ja egal):
OLG Karlsruhe WuM 87, 156; OLG Celle WuM 86, 61
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Auch wenn der Threat schon älter ist: Hat sich das Problem irgendwie gelöst am Ende? Weil ich habe exakt dasselbe Problem und noch keine Lösung gefunden :(