Nein, abgesehen davon, dass du dann vielleicht vom Verein ausgewiesen wirst (was du sowieso freiwillig tust), kann da nichts passieren. Denn offiziell bist du dann ja schon vor der Versammlung kein Mitglied mehr.
MfG
Nein, abgesehen davon, dass du dann vielleicht vom Verein ausgewiesen wirst (was du sowieso freiwillig tust), kann da nichts passieren. Denn offiziell bist du dann ja schon vor der Versammlung kein Mitglied mehr.
MfG
Ihr müsst unbedingt einen schriflichen Vertrag schließen, wenn ihr dort mehr als ein Jahr wohnt, ist gesetzlich bestimmt ( unter anderem BGB 535).
Aber ansonsten gilt, dass der Vermieter eine Kündigungsfrist einhalten muss - ganz egal ob schriftlich oder nicht.
MfG
Ja, dann ist man behindert, denn die Definition nach Paragraph 2 des SGB lautet: „(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
MfG
Nein ohne deutsche Staatsangehörigkeit kannst du auch keinen deutschen Personalausweis bekommen. Du müsstest die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.
Eine Frage: Hat dein Vater noch das Sorgerecht über dich oder hat es nur deine Mutter?
MfG
Ja darf er. So kann er in der Datenbank einsehen, dass du sonst einen gültigen Fahrschein besitzt. Du brauchst aber keine Angst zu haben, denn er ist in der Pflicht euch mit zu nehmen. Sollte er dich nächstes Mal stehen lassen, würde er sofort gekündigt werden.
MfG
Hallo. Sie könne nicht gegen Ihren Mitmieter vorgehen, da Rauchen im Treppenhaus nicht verboten ist, solange dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt ist. Sollte es doch im Mietvertrag untersagt sein, sollten Sie sich an den Vermieter wenden. Ansonsten müssen Sie es einfach dulden.
MfG
Siehe Pagraph 53 des SchulG NRW. Das zeitweise Einbeziehen von Gegenständen ist zwar erlaubt, und zwar als Ordnungsmaßnahme. Generell gilt aber, dass das Gerät nach Unterrichtschluss wiedergegeben werden muss, schließlich darf der Lehrer nicht über deine Freizeit bestimmen. Desweiteren ist die Hausordnung dem SchulG unterzuordnen. Sprich mit deinem Lehrer darüber!
MfG
Ja, Sie können kündigen. Siehe hierzu Paragraph 314 des BGB.
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Wichtig ist aber, dass sie BASE schriftlich informieren und nach Absatz 2 des Pagraphen 314 des BGB eine Frist setzen dh, sie geben BASE einen symbolischen Zeitrahmen von 14 Tagen, um das Problem zu beheben.
MfG
Es hat nicht immer etwas mit der Qualität der Bewerbung zu tun. Auch ich bekam erst lauter Absagen, obwohl ich eine Top-Bewerbung geschrieben habe. Wichtig ist allerdings das nicht ein Rechtschreibfehler vorkommt. Achte außerdem darauf, dass du sie zum richtigen Zeitpunkt abschickst, wenn sie zu früh kommt, wird sie meist erst gar nicht gelesen, sondern direkt wieder an den Absender zurückgeschickt. Und wenn du sie zu spät abschickst, sind die meisten Praktikumsplätze schon vergriffen.
MfG
Normalerweise kannst du mit deinem Keyboard bei eingestecktem Midi-Output und USB-Output (auf der anderen Seite des Kabels, soweit du eins besitzt) Midis auf deinen Pc aufspielen. Jedoch kannst du keine Midis von deinem Pc über dein Keyboard abspielen lassen; ich halte das aber eh für sinnlos und überflüssig
MfG