https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag/befristeter-mietvertrag.aspx

Laut BGB § 575 sind nur drei Gründe gültig für eine Befristung:

1. Eigenutzung  --> Stundentenwohnung schwer Vorstellbar

2. Beseitigung oder wesentliche Veränderung der Wohnung

3. Betriebsbedarf

Gründe müssten mitgeteilt werden und wurden nicht

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