Antwort
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag/befristeter-mietvertrag.aspx
Laut BGB § 575 sind nur drei Gründe gültig für eine Befristung:
1. Eigenutzung --> Stundentenwohnung schwer Vorstellbar
2. Beseitigung oder wesentliche Veränderung der Wohnung
3. Betriebsbedarf
Gründe müssten mitgeteilt werden und wurden nicht