Kopf hoch, wird bald besser

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Seiten kenne ich nicht, aber schreib doch einfach das sie unwahrscheinlich schön und hoch sind

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der Arzt verschreibt dir Tabletten dagegen

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Kart fahren

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ein Meerschweinchen wird nur ca, 4 Jahre alt such dir schon mal ein Grab für dein Tier

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versuchs mal mit Spinat

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Schlag noch mehrfach gegen die Wand und deine Probleme ändern sich trotzdem nicht und geh anschließend zum Maurer und lass sie wieder ganz machen und danach zum Arzt

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das einzige was du bei dieser Diät sparst ist Geld der Grund und der Tägliche Geschmack bleibt und Abnehmen tust du nur durch Sport

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von mir bis zu der Firma sind es etwa 40 Km und ich kann dir mit Gewissheit sagen, das das Geschirr nicht mehr als 50 Euro Wert hat da das in den 50iger Jahren ein Massenartikel der damaligen DDR war. Also gut auf einem Polderabend anlegen oder ab in die Tonne.

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ja gibt es , du musst nur lang genug danach suchen

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geh mal zum Arzt und lass Röntgen

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Ist Mietvertrag bei zweckwidriger Vermietung nichtig?

Hallo,

meine "gute Frage": Ich habe 2006 eine Wohnung für mich angemietet. Wie sich bei Vertragsabschluss herausstellte, gehört sie zu einer Anlage für betreutes Wohnen, wird aber nicht mehr dafür benutzt, da sie sich in einem Nebengebäude ohne Aufzug befindet. Der Betreiber des Betreuten Wohnens hat die gesamte Anlage von der Eigentümergemeinschaft angemietet und dann an die Senioren, an mich und andere "nicht-betreute" Mieter untervermietet.

Der Betreiber ging zwischenzeitlich insolvent und sein Mietvertrag wurde vom Eigentümer gekündigt. Nach § 565 BGB (gewerbliche Weitervermietung) wurde mein Mietverhältnis in ein direktes mit dem Eigentümer umgewandelt, dem ich seitdem Miete zahle.

Nun hat der Eigentümer die gesamte Anlage an einen neuen Betreiber generalvermietet, der nun die ohnehin hohe Nebenkostenvorrauszahlung weiter erhöhen will und der mich zum Auszug bewegen will. Auf meinen Einwand hin, dass er gar nicht der Mieter sein kann, da ja ein direktes Mietverhältnis zwischen mir und dem Eigentümer besteht und der Eigentümer die selbe Sache nicht zweimal vermieten kann, entgegnet er, dass mein Mietvertrag eigentlich nicht gültig ist, da er mehrere Mängel enthält. Vor allem hätte die Wohnung nie an mich und andere "nicht-betreute" Mieter vermietet werden dürfen, da seitens der Gemeinde eine Zweckbindung, nämlich eben betreutes Wohnen, für die Immobilie besteht.

Deshalb meine Frage: Welche Konsequenzen hat es für das Mietverhältnis, wenn ein Vermieter eine Wohnung auf diese Weise zweckwidrig vermietet? Wird dadurch der Mietvertrag nichtig?

Danke für hilfreiche Antworten.

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ich denke das das keine Konseqenzen für dich hat und du weiterhin ohne Probleme dort wohnen kannst

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Kopf hoch irgendwann kommt eine Antwort, habe ein ähnliches Problem mit der Abmeldung bei der GEZ gehabt.

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wo ist der Link zu dem Video? ich muss es mir anschauen.

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