Hallo zusammen.
Ich habe im Juli 2012 mein Abitur bekommen und habe dann vom
23.07.2012 - zum 17.08.2012 ein Ferienjob ( in der Wechselschicht a 8h / tag)
gemacht.
Meinem Arbeitgeber habe ich die Unterlagen zum Dienstantritt vorgelegt und ich wurde in die Steuerklasse 1 eingetragen ( was das auch immer bedeuten mag.. )
Am 1. Oktober , der jetzt kommt, werde ich bei der Bundeswehr zum
Freiwilligen Wehrdienst antreten , der bis nächstes Jahr ( ca. Juli) geht.
Am 1. Oktober 2013 werde ich anfangen zu studieren.
Soweit so gut.
Auf meiner Abrechnung wurde mir die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgezogen .
1. frage: das geld ( abgezogene steuern) kann ich am jahresende beim finanzamt wiedereinfordern, ist das richtig?
Außerdem wurden mir Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
die da wären: krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten und auch noch
die Arbeitslosenversicherung.
2.frage: Ich habe gedacht ich muss GAR KEINE Beiträge zahlen weil ich ja jetzt zum Bund gehe und auch unter 50 tage im jahr gearbeitet habe..
Stimmt das oder sind bei mir die Sozialversicherungsbeiträge ( die schon ziemlich hoch sind !) fällig?
Vielen dank
und Mfg Jumbaa