Hallo,
bekomme ich nach einer Betriebszugehörigkeit von 4 Wochen auf jeden Fall Lohnfortzahlung, auch wenn man innerhalb dieser 4 Wochen Krankengeld bezogen hat und das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde? Zur Veranschaulichung hier meine Situation:
Ich bin am 23.08.10 in einem Betrieb angefangen und wurde innerhalb der ersten 4 Wochen krank. Daraufhin habe ich die Kündigung zum 30.09.10 bekommen. Die Betriebszugehörigkeit von 4 Wochen ist nach meiner Rechnung ab dem 20.09.10 gegeben.
Da ich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisse (und darüber hinaus) krank gesschrieben bin, müsste meiner Meinung nach mein Arbeitgeber ab dem 20.09.10 Lohnfortzahlung leisten. Er weigert sich aber und sagt, das wäre nicht richtig. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten!