Hallo

Du kannst Umziehen.

Aber du bekommst keine Umzugskosten oder Renovierungsübernahme oder

Mietkaution.

Und viel wichtiger den Ärger mit der SBér da du nicht springst wenn sie es sagt.

Gruß

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Hallo

Also es kann ja sein das auch ich mich vertan habe.

Obwohl ich mich nach den Richtlinien gehalten habe.

Ich habe von den Umsatzerlös alle anfallenden notwendige Kosten abgezogen. Soll heißen zb. Materialkosten (Handschuhe Gehörschutz- Gerätschaften usw. alles was zum arbeiten nötig ist) Kommunikationskosten (alles was zur Büroarbeit gebraucht wird, Drucker. - Briefpapier usw.) Versicherungsbeiträge ( Betriebshaftpflicht- Anhängervers. Firmwagenvers. Durch 12 um Monatsbeitrag zur ermitteln.) Fahrzeugkosten ( Kilometerpauschale belegt durch Fahrtenbuch – Erhalt usw. )

Es wurde daraus dann der Rein verdienst (Gewinn) ermittelt.

Alle kosten werden Monatlich mit Quittungen belegt, alle. (sind also jeder Zeit nachprüfbar)

Betriebseinnahmen minus Ausgaben ist der Rein verdienst, abzüglich minus Grundfreibetrag: 100,00 Euro Den darüberlegenden Rest durch 100% mal 20% ist das was über der Regelstufe bleibt. Wenn was falsch an der Aufstellung sein sollte, nicht zurückhalten. Uns fehlen im Monat zu der Regenstufe 288,00 Euro. So heißen, die SB zieht uns jeden Monat 288,00 Euro ab die ich nicht nachvollziehen kann. Schon gar nicht wenn ich im Winter nur gerade mal die Fixkosten rein bekomme.
Auf Dauer macht es keinen Spaß immer weniger zu haben als wenn ich gar nichts mache.

Erstmal danke für die Antworten.

Bis dahin

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Hallo

Ist es nicht so da wir 2 Personen sind 200,00 Euro frei haben, und die Summe die drüber liegt zusammen durch 100 geteilt wird und mal 20 genommen. (20%von100% ab 101Euro - 800 Euro) Also von 100 Euro über den 200 Euro bleiben uns 20,00 Euro übrig. Sozusagen wenn wir 300,00 Euro verdienen, wird uns 80,00 Euro von der Bewilligung abgezogen.

Soweit habe ich es verstanden.

Was mich daran nur stört ist das wir jetzt für die nächsten 3 Monate mit den niedrigen Betrag denn wir überwiesen bekommen auskommen müssen, der für die Rückwerkenden 3 Monate berechnet wurde, obwohl ich keine oder nur Fixkosten deckende Einkünfte habe.

Oder kann man für jeden Monat eine Berechnung beantragen.

Erstmal danke für die Antworten

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Hallo Ist schon richtig.

Deshalb ja meine frage, was für Kosten da endstehen.

Der Sohn lehnt zwar alles aus Glaubensgründen an der Erbschaft ab, soll aber nicht heisen, das nach Erbfall nicht doch klagt.

Bis dahin

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Hallo Kleiner fehler in meiner frage. Nicht im Grundbuch sondern im Testament stehe ich als Erbe für das Haus. sorry

Wenn ich es richtig verstehe bekommt der Sohn also 45TE zugestanden, 50% auf alles. Abzüglich der Kosten die endstehen. Beerdigung usw. Kann ich die 6500 Euro Erbsteuer von den Betrag mit abziehen?

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Hallo Es bestehen keine schulden auf das Haus. Es ist abbezahlt.

20TE Reichen doch nicht für den Pflichtanteil wenn der bei 50 % liegt.

Bis dahin

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