Laut diesem Artikel belaufen sich die Kosten auf ca. 260 EUR im Monat.

Hoffe das beantwortet deine Frage. Link zum Artikel: http://m.welt.de/article.do?id=regionales%252Fstuttgart%252Farticle112430359%252FNeubau-fuer-tuerkische-Privatschule-eroeffnet

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Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Vor 12 Jahren erwarben wir eine Wohnung. Im Kaufvertrag (Textform) wurde festgehalten dass die Wohnung X, 2 Kellerräume hat. Im angehängten Grundriss sind allerdings 3 Kellerräume zugeteilt zur Wohnung X. Diese Pläne sind auch so im Grundbuchamt hinterlegt. (also Wohnung X hat 3 Keller laut Plan)

Einen Monat nach unserem Kauf, veräußerte die Immobilienfirma eine Wohnung Y mit einem Keller Y. Der Keller Y ist einer der Keller welcher im Grundbuchamt mit X hinterlegt ist. (nennen wir diesen Keller XY)

Keller XY wurde ca. 12 Jahre nicht genutzt. Manch ein netter Nachbar stellte seinen Sperrmüll dort ab.

Nun als Eigentümer der Wohnung Y verkaufen wollte, samt dem Kellerraum XY, teilte ihm das Grundbuchamt mit dass dies nicht möglich ist da Keller XY auf Wohnung X eingetragen ist.

Jetzt will Eigentümer Y uns dazu zwingen einer Änderung im Grundbuch zuzustimmen. Also den auf X eingetragenen Kellerraum XY umzuschreiben auf Y. Im Kaufvertrag Y wurde der Kellerraum XY als Y eingezeichnet, aber nur im Kaufvertrag von Eigentümer Y.

Frage 1: Gehört der Keller XY mir? (Weil ich vor Y gekauft und das auch so ins Grundbuchamt kam…, Hier ist halt der Wiederspruch vom Grundriss und dem Text im Kaufvertrag)

Frage 2: Wenn der Keller NICHT mir gehört, kann mich Y dazu Gerichtlich zwingen einer Umschreibung zuzustimmen? (den Fehler habe ich ja nicht verursacht, wenn dann der Notar oder der Immobilienmakler)

Nebenbei möchte ich anmerken dass ich grundsätzlich den Kellerraum an einen netten Nachbarn auch „verschenken“ würde… aber Eigentümer Y hat sich in der Vergangenheit sehr unsportlich verhalten, darum möchte ich ihm auch nichts verschenken.

Vielen Dank im Voraus :)

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Um den ohnehin komplizierten Sachverhalt übersichtlicher zu machen habe ich ein paar Informationen weggelassen (weil aus meiner Sicht unwichtig).

  1. Die Immobilienfirma hat das Haus mit allen Wohnungen erworben und diese dann einzeln veräußert, alle in einem relativ engen Zeitraum. (kann sein dass der Notar somit den Überblick ein wenig verloren hatte damals vor 12 Jahren)

  2. Sie hatte das Recht Änderungen im Sondereigentum (Kellerräume) vorzunehmen vertraglich in jeden Kaufvertrag eintragen lassen. (allerdings wurde Wohnung Y mit drei Kellerräumen eingetragen im Grundbuchamt)

  3. Der damalige Notar ist nicht mehr da. (Y meinte Verstorben, Notar Nachfolger meint er ist in Rente)

  4. Y hatte versucht die Umschreibung (unsportlicher weise), aus seiner Sicht, reibungslos zu vollziehen! Er teilte dem neuen Notar mit, dass dieser den „Fehler“ ruhig beheben kann, da X zugestimmt hat. Zu unserem Glück startete der Notar die Umschreibe Aktion zwar begonnen (kontaktierte unsere Bank …), aber er bat uns nochmal um eine Vollmachtsbestätigung zur Änderung …. Mit der dazu passenden Urkunde. (somit wurden wir darauf aufmerksam gemacht dass wir einen Keller mehr als gedacht, laut Grundbuch, haben)

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