Hallo,

Ich habe eine Säge privat verkauft ,nun meldet sich der Käufer das er sie zurück geben will da die Säge riefen im Kolben hat,die säge lief beim verkauf und auch bei ihn und er hat damit schon gearbeitet,desweiteren hat der die Säge auseinander gebaut um sich den Schaden anzuschauen? Vor dem Verkauf wurde nicht geschaut wie der Kolben aussieht,und er schuldet mir eine teilzahlung von der Säge und überweist das Geld nicht,wie sieht es aus?muss ich sie zurücknehmen?

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hallo,

Eine beschuldigung als "nazi" etc. kann zweifelslos angezeigt werden. Die strafen könnten bis zu 3 Jahre Gefängniss oder Hohe Geldstrafe sein. Aber in deinem Fall bei minderjährigen würden sie wahrscheinlich von der schule geschmissen werden und eine Geldstrafe in circa 1500 Euro bekommen. Ich selber hatte auch schon so einen vorfall und kenne mich dies bezüglich aus

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