Hallo!

Meines Wissens, sobald Dein Untermieter nicht in einem "eingetragenen Partnerschaft" ist, hast Du das Vetorecht über Besuch und Übernachtungen. "Eingetragene Partnerschaft" heißt: Ehemann bzw. Ehefrau, dann bist Du verpflichtet, den Besuch zu dulden, allerdings nur bis 6 Wochen, dann kannst Du ihm fristlos kündigen. Das gleich gilt für hänge Verwandten: Mutter, Vater und evtl. Geschwistern.
Außerdem kannst Du von Deinem Untermieter, wenn der Besuch ständig ist, eine Mieteerhöhung verlangen, weil da die Nebenkosten und die nachfolgende Abrechnung zu Deinem Nachteil steigen.
Wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist, dann kannst Du ihm abmahnen, nur bei der 2ten Abmahnung kannst Du ihm kündigen, sogar fristlos!
Mein Rat für Dich: Schreib Ihm eine Abmahnung wegen der Tierhaltung in der WG und gleichzeitig eine Mieteerhöhung wegen des Besuchs, wirst sehen, dass innerhalb ein paar Tagen, wird der Besuch nicht mehr kommen. ;-)

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