Hallo zusammen.

Ich kann nur von den Schweizer Gesetzen reden, aber ich denke dies ist in DE nicht viel anders.

Um seinen Namen zu ändern, muss man die beantragen und folgendes begründen:

  • In wiefern behindert Sie der aktuelle Name im Alltag/Leben
  • Welche Verbesserungen versprechen Sie sich von der Namensänderung

Häufige Gründe die akzeptiert werden sind zBsp:

  • Namen die den Namensträger bloßstellen, erniederigen ect.
  • Nachträgliche Annahme des Namens des Ehepartners
  • Namen die eine psychische Belastung darstellen zBsp wenn ein Kind von einem Elternteil missbraucht wurde und sich nun davon distanzieren will.

Zur Integration den Namen zu ändern wird NICHT gewährt. Wir leben in einem Land wo ein östlich klingender Name kein Nachteil mehr ist. Es gibt tausende erfolgreiche Persönlichkeiten mit ausländischem Namen.

LG, D.B.

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