Wenn du weder neue Fenster rein bekommst noch Dichtungen helfen mußt du wohl damit Leben. Es gibt sonst keine Lösung des Problems
Heizung - Mieteranspruch auf beheizte und warme Wohnung Mieter haben Anspruch auf eine beheizte und warme Wohnung. Die Zentralheizung muss so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird, und zwar in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 23 bzw. 24 Uhr. Mietvertragsklauseln, die niedrigere Temperaturen oder kürzere Heizzeiten nennen sind unwirksam.
Werden die Mindesttemperaturen im Winter nicht erreicht oder fällt die Heizung in der Wohnung aus, muss der Vermieter sofort informiert werden. Der Vermieter ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Zentralheizung verantwortlich, er muss unverzüglich Abhilfe schaffen, ggf. die notwendige Reparatur in Auftrag geben.
Fällt die Heizung am Wochenende aus, und sind der Vermieter oder die Hausverwaltung telefonisch nicht zu erreichen, muss der Mieter nicht unbedingt bis zum Wochenanfang im Kalten sitzen. In Notfällen kann der Mieter selbst die Handwerker bestellen. Der Vermieter muss die entstandenen Kosten ersetzen, aber nur soweit es sich um notwendige Kosten handelt. Kann zum Beispiel ein undichter Heizkörper repariert werden, darf der Mieter nicht den Austausch des Heizkörpers veranlassen.
Solange der Heizungsausfall andauert, kann der Mieter die Miete kürzen. Je nach Außentemperatur beträgt die Mietminderungsquote 20 bis 50 Prozent, in Extremfällen, wenn die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar ist, kann die Miete sogar um 100 Prozent gekürzt werden.
Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit.
Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus. Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen 8.00 und 21.00 Uhr ausreichen soll, sind unwirksam.
Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt – so der Mieterbund – ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Bleibt es in der Wohnung auf Dauer kalt, drohen sogar Gesundheitsschäden, ist der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Auch der Ausfall der Warmwasserversorgung ist laut Deutschem Mieterbund ein Wohnungsmangel, der vom Vermieter beseitigt werden muss, der den Mieter zum Beispiel zu einer Mietminderung berechtigt. Das Gleiche gilt bei einer mangelhaften Warmwasserversorgung, das heißt wenn die Mindestwarmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius nicht erreicht wird. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
Zahlt ein Mieter über eine lange Zeit keine Miete und wurde ihm vom Vermieter das Vertragsverhältnis gekündigt, ist der Vermieter zur Abstellung des Wassers berechtigt, wenn er für die Kosten selbst aufkommt. Diese Entscheidung fällte das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil vom 28.11.2006 (Aktenzeichen: 65 S 220/06). Im betreffenden Fall hatte der Mieter seit einem Jahr keine Mietzahlungen mehr geleistet, woraufhin der Vermieter ihm das Mietverhältnis fristlos gekündigt hatte. Der Vermieter stellte dem Mieter die im Keller liegenden Wasser- und Stromleitungen ab, um den Mieter zum Auszug zu bewegen. Der Klage des Mieters schloss sich das Landgericht Berlin nur teilweise an. Das Gericht unterschied genau zwischen den jeweiligen Vertragsverhältnissen zur Belieferung von Wasser und Strom und urteilte, dass das Abstellen von Strom eine “verbotene Eigenmacht” darstellt und unzulässig sei. Der Strom werde von einem Stromversorger geliefert, mit dem der Mieter einen gesonderten Vertrag habe. Der Vermieter könne somit als Dritter in dieses Vertragsverhältnis nicht eingreifen, was durch die Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter erfolgt sei. Der Strom müsse daher wieder angestellt werden. Das Abstellen des Wassers befanden die Richter aber als zulässig. Da der Vermieter bei den Kosten für Wasser Vorleistungen erbringe und diese dann später an den Mieter weitergibt, müsse er bedingt durch die Kündigung des Mietvertrages diese Versorgungsleistung nicht mehr erbringen. Der Mieter habe also keinen Anspruch mehr auf die Wiederaufnahme der Wasserversorgung.
Es kommt darauf an welschen Kälte oder Wärmevorraussetungen dem Objekt zu Grunde liegen. Im Normalfall reichen die 76 mm Fenster aus. Warum einen Mercedes für teuer Geld kaufen wenn ein keineres Fahrzeug es auch nach den Richtwerten der heutigen Technik es auch tut
Ich kann nur LaurenzDO zustimmen Die Scheibe ist wahrscheinlich mit der vorgesehenen Innenscheibe nach außen eingebaut. Reklamieren und wenn kein Erfolg Gutachten machen lassen
Hallo Sie Scheibe muß neu. Beim Glaser kostet die Reparatur mehr als eine neue Scheibe. Gruß Rama 105
Normalerweise mit Kunststoffreiniger für den Fensterbau. Den bekommt man bei Herstellern wie Kömmerling usw. oder bei Würth Sollte das alles nicht helfen kann man mit 300 oder 400 er Schleifpapier die oberfläche bearbeiten und anschließend mit Wachs wieder polieren. Das ist allerdings eine menge Arbeit. Gruß Rama 105
Fenster mit einer besonders hoher Sicherheit benötigen 12 Pilzzapfenverriegelungspunkte. Das Glas müßte als VSG Isoglas gefertigt werden. Das ist allerdings nicht mit 50,00 Euro Mehrkosten zu realisieren. Firmen gibt es genügend die das ausführen. Am besten man gibt den Leutren für ein Angebot diese Fakten.
Das ist auf jeden Fall die richtige Lösung
Es gibt die Möglichkeit wegen Unterlassung zu klagen. Das ist allerdings sehr langwierig unmd ggf. auch teuer. Ich selbst habe ein Urteil erwirkt gegen die Nachbarkneipe mit dem Ausgang das dieser gegen jeden Verstoß 5000,-- Euro zahlen muß. Urteil bein Amtsgericht in 56410 Montabaur Az.5C 296/05 MFG Rama105