Vielleichtl meinst du den Titel von Scotty - The Black Pearl auf Yuotube https://www.youtube.com/watch?v=jH6P9SXsS_8

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Langsam langsam ... Die Antwort von Stertzel ist nicht korrekt, denn ... Laut § 29 Abs. 1 StVZO hat jeder Halter dafür Sorge zu tragen, dass das zugelassene Fahrzeug, auf seine Kosten, in regelmäßigen Zeitabständen, untersucht wird. Es ist dabei unerheblich, ob es im öffentlichen Straßenverkehr oder auf dem Privatgrundstück abgestellt ist. Der Paragraph 29 StVZO trägt die Überschrift: Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Fahrzeuge). Verstöße (TÜV überzogen) werden danach geahndet.

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