Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und jetzt meinet mein vermieter die kaution einbehalten zu müssen. im treppenhaus AUSSERHALB der wohnung ist eine macke in der wand. er meint dass ich die kaution erst zurück bekomme wenn das behoben ist. darf der vermieter die kaution für schäden ausserhalb der gemieteten wohnräume nutzen?
danke schonmal im voraus