Hallo,
ich bin in meiner 3. Urlaubswoche am Montag mit starken Schmerzen zum Arzt (bekam leider erst nachmittags Termin). Dieser schrieb mich für die komplette Woche ab 9.08. krank (insgesamt war ich dann 10 wochen krank wg Stressfraktur).
An diesem Tag konnte ich, nachdem ich vom Arzt die AUB bekommen hatte, den Arbeitgeber nicht mehr davon verständigen, da dort schon Feierabend war. Ich habe dann am Dienstag, 10,8., morgens um ca. 8.30 angerufen und Bescheid gegeben. Die Sekretärin hat allerdings auf der Krankmeldung vermerkt, ich hätte mich erst am Mittwoch gemeldet.
Ende vom Lied - mir wurde der 09.+10. nicht als Krankheit, sondern Urlaub verrechnet. Erst nachdem ich einen Einzelverbindungsnachweis vorlegte, dass ich am 10. angerufen habe, wurde mir dieser Tag auch angerechnet. Mit dem 9.8. weigern sie sich, weil sie behaupten, ich hätte mich lt. Art. 5 EntgFG nicht unverzüglich gemeldet , und dies würde dann den Anspruch nach § 9 UrlV zunichte machen, da Art. 5 EntgFG den § 9 UrlV verschärfe....
Frage: Habe ich einen Rechtsanspruch auf Anerkennung dieses 9.8. als Krankheitstag, auch wenn ich nicht direkt morgens an diesem Tag angerufen hatte (da ich ja morgens in keinster Weise daran gedacht hatte, krankgeschrieben zu werden!) ??