Hallo ich hatte meine Wohnung Fristgerecht ( 3 Monate ) gekündigt, da ich eine Arbeitsstelle in einen Anderen Wohnort bekommen hatte, dies war zugleich auch meine Begründung zur Kündigung.
Ich war dan zum 3. August 2008 zu meiner Neuen Arbeit angetretten, hatte aber noch mein Sachen Möbel in meiner Wohnung da ich noch keine Wohnung gefunden hatte. Als ich im September 2008 also einen Monat später nach dem rechten sehen wollte, war das Schloss von meinen Vermieter ausgetausch obwohl ich noch zwei monate im Vertrag war. Seine ausrede war er hatte mich nicht erreichen können obwohl er die Anschrift meines Arbeitgebers hatte und auch meine Telefon nummer.
Ich habe diesen dan Telefonisch ereicht wo er meinete ich hätte Mietschulden was aber nicht Stimmt. ( Sobalt ich meine wohnung nicht mehr nutzen kann kann er auch keine Miete mehr von mier Verlangen, wegen dem schloss Wechsel!! ) Also habe ich sofort die Polizei gerufen um in deren beisein meine eigene Wohnungstür zu öffnen.
Leider konnte ich meine sachen dan nicht aus der Wohnung entnehmen jetzt wurde wieder das schloss gewechselt * grrr*
Darf er das ?? wie kann ich mich dagegen wehren??
LG