In der Schweiz für Pfeffersprays das Mindestalter 18. Verkäufer müssen das Mindestalter überprüfen und Onlinehändler müssen sicherstellen, dass Pfeffersprays nur an Volljährige ausgeliefert werden. Das geschieht mittels Kontrolle des Mindestalters durch Ausweis (Pass, ID oder Führerausweis) und z.B. RMP-Versand. RMP-Pakete dürfen nur an den Empfänger ausgeliefert werden, der auf dem Paket steht. Der Postbote muss dazu den Ausweis des Empfängers verlanen. Dies im Gegensatz zu eingeschriebenen Paketen, die von jedem, der an einer Adresse anzutreffen ist, unterzeichnet werden können. Der RMP-Versand kostet deshalb natürlich mehr. Quelle

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Schwerter sind in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein generell keine Waffen. Einschränkungen gibt es nur für bestimmte Messer z.B. für solche mit symmetrischer Klinge. Die sind z.B. nur erlaubt, wenn die Klinge LÄNGER als 30cm ist. Eine Auflistung über Messer und Dolche, die in der Schweiz und in Liechtenstein verboten sind, findet ihr hier:

https://fechtwaffen.ch/verbotene-messer-und-dolche/

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Das kommt auf das Land an. In der Schweiz gilt Mindestalter 18, dafür müssen die Pfeffersprays nicht als Tierabwehrgerät deklariert sein.

In Deutschland dürfen nur Pfeffersprays, die als Tierabwehrgerät deklariert sind, an Private verkauft werden. Dafür gibt es kein Mindestalter.

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