Hallo
Ich habe Fragen zum Baurecht in Hessen.
Wir haben 1998 im guten Glauben ein Haus gekauft. Erdgeschoß Obergeschoß und Dachgeschoß waren als Wohnung vermietet.
Heute habe ich mich erkundigt, was beim Bau einer Dachgaube zu beachten ist. Dabei habe ich erfahren, dass für den Ausbau des Dachgeschoßes keine Baugenehmigung vorliegt, ich diese aber nachholen könnte. Dabei wurde erklärt, dass ich auch noch 5 Stellplätze brauche. 3 Stellplätze sind vorhanden die anderen zwei kann ich nur mit erheblichem Aufwand erstellen.
Momentan haben unsere Kinder ihre Kinderzimmer im Dachgeschoß.
Ich habe erfahren, dass wenn der Bau 30 Jahre alt ist eine Duldung eintritt und ich keine Baugenehmigung mehr benötige ist dem So??
oder kann ich das Dachgeschoß so herrichten (zurückbauen), dass ich keine Baugenehmigung benötige.
Das Dachgeschoß wird nie mehr als Wohnung angeboten.
Vielen Dank für ihre Hilfe
Harald Weisensee