Hallo,
folgende Frage:
Ich habe ein Knöllchen bekommen, weil ich auf einem Parkplatz geparkt habe, wo ein Parkautomatschild angebracht ist.
Nun aber zu der Situation, ich weiß man muss eine Parkscheibe auslegen und darf dann kostenlos die Höchstparkdauer parken.
Bei mir war es aber so, dass der Parkautomat komplett abgebaut wurde, also gar keiner mehr vorhanden ist. Wie soll man da die Höchstpatkdauer wissen, bzw. dann gibt es doch gar keine und man kann so lange parken wie man will?
Also auch ohne Parkscheibe, weil man ja keine Höchstparkdauer hat, bzw. wenn man 2 Tage parkt man auf der Scheibe keine Tage mehr seht.
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
Rafi