Hallo zusammen,

wir würden bei uns in der Feuerwehr gerne einige Kameraden zu Sanitätshelfern/Sanitätern ausbilden.

Ich (und weitere Kameraden) haben eine Ausbildung zum RettSan und würden diese angelehnt an dem Ausbildungsplan des DRK durchführen.

Da der Begriff „Sanitäter“ nicht rechtlich geschützt ist sollte es da doch keine Probleme heben oder lasse ich einiges außer Acht?

Ich bin nebenbei selber Hilfsweise als Dozent tätig.