Kann sich meine Freundin dabei Probleme einhandeln?

Hallo, GF-Community.

Ich stelle diese Frage hier und jetzt, weil es mir soeben wieder in den Sinn kam und auf die Meinung der GF-Community gespannt bin!

Meine Freundin fragte mich gestern, als ich bei ihr zu Besuch war: "Sag mal, Lisa. Du weißt, ich schreibe ja schon seit längerem Gesichten. Ich versuche mich aktuell an einem Kurzkrimi, so an die 4 Kapitel soll er lang werden! Und was meinst du, kann ich mir damit ein Rechtliches Problem einhandeln, wenn ich schreibe: >Feierabend war es im Polizeirevier Grünbach und Kommissar Hofer fuhr müde und erschöpft in seinem Auto nach Hause. Zwecks Geistiger Zerstreuung schaltete er den Autoradio ein und er dachte sich: "Ach, ja. Ist das schön. Endlich mal wieder ein toller Schlager vom König aus Mallorca!" Sag, kann mir das Rechtlich Probleme machen?

Ich sagte zu ihr, da sie ja nicht seinen Namen geschrieben hat und dennoch jeder weiß welcher Sänger gemeint ist, sehe ich keine Bedenken! Aber damit du beruhigt bist, stelle ich eine Frage zu auf GuteFrage!

Denn meine Freundin sagte mir, sie möchte ihren Kurzkrimi sehr gerne auf bookrix.de veröffentlichen, damit ihn auch andere lesen können!

Daher die Frage: Kann sie Rechtliche Probleme bekommen? Wie gesagt, ich habe mich selber von ihrem Manuskript überzeugt und stets schrieb sie nur Andeutungen auf Bekannte Personen die irgendwie irgendwo Erwähnung oder was weiß ich fanden!

Und nehmen wir den schlimmsten Fall her: Sie hat ihre Geschichte auf bookrix.de veröffentlicht und ausgerechnet Herr Drews liest ihren Krimi und findet sich in dieser Andeutung wieder! Kann sie in diesem Fall irgendwelche Probleme bekommen?

Ich vertrete die Meinung, da sie den Namen des Bekannten Sängers ja nirgendwo geschrieben hat und eben nur: Der König von Mallorca nannte, sie daher auch keine Sorgen haben muss.

Oder an einer früheren Stelle ging es darum wo ihr Protagonist Kommissar Hofer an seinem Freien Tag vor dem Fernseher saß und die Nachrichten verfolgte und der Nachrichtensprecher sagte: "Unser Herr Bundeskanzler sagte klar: Wir müssen einfach Sozial mit unseren anders Gläubigen Mitbürgern umgehen! Es ist ein Armutszeugnis für die Republik Österreich, wenn es keine Religionsfreiheit mehr gibt!"

Und dabei weiß denke ich so gut wie jeder wer der aktuelle Bundeskanzler bei uns in Österreich ist.

Kurz und gut: Muss sich meine Freundin deswegen Sorgen machen, wegen etwaiger Rechtlicher Folgen?

Soweit ich ihr Manuskript überflogen habe, hat sie niemanden aus der Prominenz usw. bloßgestellt oder etwas untergeschoben.

Danke für eure Antworten

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Solange sie keinen Namen erwähnt kann sie keinen Ärger bekommen. Selbst wenn sie Beyonce genau beschreiben würde, würde man ihr nichts anhaben können. Denk einfach daran, dass du wirklich keinen Namen nennen solltest und auch manchmal nicht darfst , insbesondere nicht wenn sie urheberrechtlich geschützt sind (du dürftest zum Beispiel auch nicht über Harry Potter schreiben, der gehört nämlich J.K. Rowling), dafür kannst du echt Ärger bekommen!

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