ausser den Kindern, sofern es sich um "normalen" Kinder-Lärm handelt, der nicht durch Einflußnahme dritter Personen herbeigeführt wird.
Bei Kneipenlärm ist fraglich, ob das nicht schon vor Einzug absehbar war.
Alles andere ist in erster Linie nicht vorhersehbar und somit zumindest ein Beanstandungspunkt beim Vermieter (also Vermieter auffordern für Ruhe zu sorgen) und Mietminderungsgrund bei Nichtbehebung des Mangels an der Mietsache bzw. Rechtfertigung für ne fristlose Kündigung.
Bei extremerem Lärm kann man sogar im Falle eines berechtigten Umzuges die Umzugskosten rechtlich beim Vermieter einfordern... ist aber aufwendig und muss über längeren Zeitraum nachweisbar dokumentiert sein. Frag am besten nen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterschutzbund...die wissen das ;)