Hallo an alle:-)

@Vermieterheini1 Wir haben vom Arbeitgeber eine 1,5 Seiten lange Hausmitteilung bekommen darin steht. "Die Gemeinde hat für alle Beschäftigten die erste Tätigkeitsstätte ab dem 1.01.2014 festgelegt. Für die Beschäftigten des Technischen Dienstes, die als Mitarbeiter im Bauhof beschäftigt sind, ist dies und dann kommt die Adresse vom Bauhof. So und vorher hat uns das keiner gesagt und wir haben auch nichts unterschrieben oder so. Im Arbeitsvertrag steht übrigens das unser Arbeitsort das Gebiet der Gemeinde ist. Weiß nicht ob man sich da auch schon wieder rumstreiten kann.

Wegen der Gewerkschaft habe ich auch schon überlegt aber wir sind eine kleine Gemeinde und ich bin erst 32 muss noch bissel mit den Leuten auskommen...:-)

Und wegen der Bezahlerei schreiben sie nur "Sofern also für bestimmte Tage eine solche Verpflegungspauschale beansprucht wird, ist im Einzelfall nachzuweisen, dass eine mehr als achtstündige Auswärtstätigkeit vorliegt und der Antrag mit demin der Gemeinde geltenden Formular zu beantragen. Die Verpflegungspauschale wird dann mit dem Gehalt ausgezahlt. Näheres dazu regelt die Dienstanweisung Reisekosten."

Also denken die die müssen alles bezahlen drum stellen die sich auch stur.

@ Helmuthk

Anlage N Zeile 33 da steht Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Wegen den Abwesenheitszeiten haben sie folgendes geschrieben:

"Ist der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrfach auswärtig tätig, sind die zur Ermittlung des Anspruches auf Verpflegungspauschale die jeweiligen Abwesenheitszeiten zusammenzurechnen."

Also wir sind zur Zeit 8 Stunden auswärts tätig und uns fehlt rein rechtlich nur eine versammte Minute damit wir mehr als 8 Stunden auswärts tätig sind.

In der Mittagspause sind wir im Bauhof das stimmt aber Pause ist ja Pause wir sind ja trotzdem 8 Stunden von unserer ersten Tätigkeitsstätte entfernt aber leider eben nur 8 Stunden und nicht mehr als 8 Stunden:-(

So das wars erstmal von mir:-)

Vielen Dank an euch!

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