Danke, für die vielen gutgemeinten Antworten!

Leider waren die realistischsten die, von Spielkind und Chriskra. Ein Maurergeselle darf nämlich tatsächlich keine berufsspezifischen Arbeiten unter eigener Regie erledigen.

Nur wird die Sache langsam, ganz langsam, durch neue EU Richtlinien ein wenig aufgelockert.

Sich selbst an die Handwerkskammer wenden hat keinen Sinn, denn die sind nur daran interessiert, an ihren alten Regeln festzuhalten, und geben dementsprechend sogar falsche Auskunft, ihren eigenen Interpretationen der EU-Verordnungen enstprechend (oder sogar in Unkennstnis dieser).

Rechtlich hat sich da durch einige Gerichtsurteile schon einiges getan und im Grunde ist es derzeit eine Situation, in der man es darauf ankommen lassen könnte, um im Extremfall ein Gerichtsurteil zu erzwingen.

Da man solches aber dann doch, wenn möglich, eher vermeidet :-), dachte ich, dass sich hier vielleicht jemand findet, der da ein wenig Erfahrung hat mit der aktuellen Situation, mit der aktuellen Rechtssprechung zugunsten der einfachen Gesellen, die Spaß haben an ihrer Arbeit, sie auch gut machen, und trotzdem keinen Bock haben sich den Meistertitel zu erkaufen. Denn viel mehr ist es nicht.

Villeicht klappern wir mal systematisch alle Kammern ab und haben Glück, dass da doch eine dabei ist, die EU-gerecht Auskunft gibt, auf die man sich dann im Notfall berufen kann. :-)

Herzlichen Dank für alle, die hier ihre Meinung beigesteuert haben.

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