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Rabbit012

04.03.2011
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Rabbit012
04.03.2011, 19:31
Wohnrecht bei Trennung

Ich hätte gern mal gewusst, was die Gesetzeslage sagt, bei Partnern im Trennungsfall. Ist die Partei die laut Kinder das Wohnrecht besitzt befugt, mich der Wohnung zu verweisen. Ich bin bis jetzt immer der Annahme gewesen das man dem jenigen, der die neue Wohnung am suchen ist, die Zeit gegeben werden muss sich den Wohnraum zu besorgen. Desweiteren. Kann der oder die jenige, sollte die Zeitmäßigkeit gegeben ist, dem oder der jenigen einfach ein Zimmer zu weisen. Wäre nett wenn mich da jemand beratschlagen könnte. Am besten wäre auch jemand der sich direkt mit diesem Wohnrecht auskennt.

Danke schonmal im voraus.

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Antwort
von Rabbit012
04.03.2011, 19:44

Es ist kein Vertragsverhältnis beiderseitig vorhanden

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