Schuldrecht AT - bereits dem Namen nach der allgemeine Teil, der für alle Schuldverhältnisse gilt.
BT - besonderer Teil für spezielle Vertragstypen, wie Miet-, Kauf- oder Werkrecht. Die Regelungen gelten dann grundsätzlich nur für diese Vertragstypen.
Ein Tipp, der ernst gemeint ist, da das Studium sich sehr lange zieht: Wenn Du den Unterschied nicht selbst herausfindest und denn nicht mit zwei "n" schreiben kannst, würde ich die Studienwahl ernsthaft überdenken.