Ja. Kann man.
Als Halter eines TWH kann ich den vorausgegangenen Antworten nur beipflichten. Natürlich ist die Haltung legal. Aber empfehlenswert nur, wenn du Erfahrung mit den Hunden hast, ausreichend Platz, ein ausbruchssicheres Grundstück (über 1.60m Zaun geht meiner problemlos drüber) und viel viel Zeit. Wenn sie sich vernachlässigt fühlen, fangen TWHs sehr gerne an, Sachen zu zerstören. Und sie können sehr kreativ sein wenn sie raus oder rein wollen :-) Es sind sehr intelligente Hunde, der Halter sollte ebenfalls intelligent sein und damit umgehen können.
Als Ersthund oder für Anfänger ist ein TWH absolut ungeeignet und nicht zu empfehlen.
Grüße
Nein. Du bist in der einjährigen Berufsfachschule - hierfür wirst du ein separates Zeugnis erhalten. Die einjährige Berufsfachschule wird in einigen Berufen als erstes Ausbildungsjahr angerechnet.